Im Juni 2021 verabschiedete der Bundestag das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, kurz: Lieferkettengesetz. Das Gesetz hat hauptsächlich zum Ziel, Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette zu verringern. Umweltbelange sind nur sehr eingeschränkt geregelt. Auf europäischer Ebene bietet sich nun die Chance, Umwelt- und Klimapflichten für Unternehmen stärker zu berücksichtigen. Das Hintergrundpapier beleuchtet, inwiefern klimabezogene Sorgfaltspflichten im deutschen Lieferkettengesetz abgedeckt sind – und was die EU in ihrem geplanten Lieferkettengesetz regeln muss.
Verbraucher
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Wälder und andere wertvolle Ökosysteme wie Savannen, Grasland und Feuchtgebiete werden weltweit in alarmierendem Tempo zerstört. Diese Naturzerstörung steht in direktem Zusammenhang mit Lebensmitteln und Produkten, die wir in Europa konsumieren und benutzen. Fleisch und Milchprodukte, Palmöl in unseren Fertigprodukten, unsere Tasse Kakao oder Kaffee, aber auch Holz und alle Holzprodukte tragen zu dieser Zerstörung durch den europäischen Konsum bei.
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Ist eine ambitionierte und gleichzeitig sozial gerechte Gestaltung der Klimawende möglich? Dies diskutierten wir am 9. Dezember 2021 zusammen mit Berliner Akteur:innen am Beispiel der Transformationserfahrungen der Hauptstadt. Für einen tieferen Einblick in die Herausforderungen Berlins auf dem Weg zu Klimaneutralität sowie zu den Erkenntnissen der Diskussionsrunden, finden Sie hier das Wichtigste zusammengefasst.
Vor dem Hintergrund mehrerer europäischer Gesetzgebungsverfahren zur umweltbezogenen Sorgfaltspflicht betont diese Studie die Bedeutung verbindlicher Rechtsvorschriften für Unternehmen. Diese sollten neben Menschenrechten auch Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einhalten. Auf der Grundlage jahrelanger Zusammenarbeit mit Gemeinden, die in der Nähe von Bergbaugebieten leben, zeigen die Autor:innen verschiedene Wege auf, wie ökologische Sorgfaltspflichten vor Ort umgesetzt werden könnten.