Aktuelles zum Thema
Die von der Bundesregierung im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes steht im Widerspruch zu EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland im Mai in Auftrag gegebenes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten. „Die kürzlich beschlossene EU-Lieferkettenrichtlinie bestimmt, dass im Zuge ihrer Umsetzung in nationales Recht das im jeweiligen Land bereits bestehende Schutzniveau nicht abgesenkt werden darf. In Deutschland darf also das Schutzniveau des nationalen Lieferkettengesetzes durch die Richtlinie nicht geschwächt werden“, erklärt Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch, Professorin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Autorin des Gutachtens.
Mit der heutigen Zustimmung im europäischen Wettbewerbsrat ist das EU-Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch begrüßt das EU-Lieferkettengesetz als "Meilenstein". Cornelia Heydenreich, Leiterin des Bereichs Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, kommentiert: „Das EU-Lieferkettengesetz ist ein europäischer Meilenstein und eine gute Nachricht für Mensch und Umwelt."
Anlässlich des Starts des „Mecanismo de Reclamación de Derechos Humanos“ (MRDH) in Mexiko-Stadt, im Deutschen unter „Unternehmensübergreifender Beschwerdemechanismus“ bekannt, ziehen die beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen ein insgesamt positives Fazit. Nach 4,5 Jahren intensiven Dialogs zwischen Unternehmen, Gewerkschaften, Regierungen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft, zunächst in Deutschland und dann in Mexiko, ist der Mechanismus ab heute für Beschwerden von Betroffenen zugänglich.
Die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch begrüßt die Einigung auf ein EU-Lieferkettengesetz in letzter Sekunde, kritisiert aber zugleich die Rolle, die die Bundesregierung bei der Abschwächung des Gesetzes gespielt hat. „Für die Menschen, deren Rechte in den Lieferketten deutscher und europäischer Unternehmen verletzt werden, ist es eine gute Nachricht, dass die EU sich doch noch auf ein Lieferkettengesetz geeinigt hat“, kommentiert Lutz Weischer, Leiter des Berliner Büros von Germanwatch.
Die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch reagiert mit Entsetzen auf die heute angekündigte Enthaltung der Bundesregierung bei der Entscheidung über ein EU-Lieferkettengesetz. „Mit ihrer angekündigten Enthaltung lässt die Bundesregierung tausende Menschen im Stich, die weltweit von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, und gefährdet auch eines der wichtigsten klimapolitischen Projekte dieser EU-Legislaturperiode“, kommentiert Lutz Weischer, Leiter des Berliner Büros von Germanwatch.
Heute vor acht Jahren hat der peruanische Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya seine zivilrechtliche Klage gegen RWE beim Landgericht in Essen eingereicht. Was damals seinen Anfang nahm, ist heute einer der weltweit meistbeachteten Präzedenzfälle für die Frage geworden, ob einzelne Großemittenten für den Schutz vor Klimarisiken aufkommen müssen. Helfen Sie mit, dass wir auch die nächsten Schritte für mehr Klimagerechtigkeit gehen können.
Aktuell wird auf europäischer Ebene über ein EU-Lieferkettengesetz verhandelt. Kommission, Parlament und Rat sind sich bislang noch nicht darüber einig, wie das Gesetz konkret ausgestaltet werden soll. In diesem Papier untersuchen wir mehrere Fälle von Umweltzerstörung in den Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen – von Pesitzideinsatz bis zu intensiver Landnutzung. Darauf aufbauend analysieren wir, inwiefern diese Fälle von den derzeit verhandelten Vorschlägen für ein EU-Lieferkettengesetz abgedeckt werden. Dabei zeigt sich, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den drei Positionen gibt.
Der Abbau von Lithium birgt zahlreiche umweltbezogene und menschenrechtliche Risiken. Im Rahmen des Branchendialogs Automobil hat Germanwatch daher in der „Projektgruppe Lithium“ gemeinsam mit Akteur:innen aus Industrie und Politik „Qualitäts- und Handlungsempfehlungen für einen verantwortungsvollen Lithiumabbau“ erarbeitet. Das Papier identifiziert vier Risikofelder und gibt Empfehlungen, wie diese durch Lithium-abbauende und Lithium-einkaufende Unternehmen in der Lieferkette adressiert werden können. Germanwatch trägt die Empfehlungen grundsätzlich mit. Wir sehen jedoch einige zentrale Lücken, um eine global nachhaltige und gerechte Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen zu erreichen.
In den globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten vieler Unternehmen kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen, Umweltkatastrophen und schweren Menschenrechtsverletzungen. Es wichtig, dass die Betroffenen dann für ihre Rechte einstehen können, Wiedergutmachung erfahren und die entsprechenden Risiken in Zukunft minimiert werden. Das vorliegende Positionspapier betrachtet, inwiefern sogenannte operative Beschwerdemechanismen im derzeit verhandelten europäischen Lieferkettengesetz einen Teil dazu beitragen können.
Sind Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Limit zu reduzieren? Ein von Germanwatch in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt: Unternehmen müssen schon heute darlegen, inwiefern ihre Entscheidungen mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind. Allerdings fehlt eine Rechtsgrundlage, die alle Details klärt und bestehende Rechtsunsicherheit abbaut – das derzeit verhandelte EU-Lieferkettengesetz könnte diese Lücke schließen.