„Mit dieser herausragenden Entscheidung steht nun fest: Wirksamer Klimaschutz muss heute passieren und nicht erst morgen. Nur so können unsere Grundrechte und unser Lebensraum in Zukunft geschützt werden. Ich freue mich sehr über diesen Erfolg und die politische Dynamik, die die Entscheidung schon jetzt auslöst.“
Wer die Grundrechte von Individuen durch den Ausstoß von Treibhausgasen schädigt, hat eine doppelte rechtliche Pflicht: Zum einen, diese Schädigung einzustellen, sodass die (Grund-)rechte nicht untergraben werden. Zum anderen, müssen Verursacher:innen für den Schutz der Gefährdeten und auftretende Schäden aufkommen. Um diese rechtlichen Pflichten in Deutschland und auf internationaler Ebene durchzusetzen, engagiert sich Germanwatch im Bereich Klimaklagen.
Wir nutzen Klagen als strategischen Hebel, um politische Lösungen – wie für ambitionierten Klimaschutz – dort zu beschleunigen, wo Politik und Wirtschaft nicht ausreichend handeln. Wir möchten betroffenen Personen eine Stimme geben und sie dabei unterstützen, ihre Anliegen stellvertretend für eine große Zahl von Menschen vor Gericht vorzubringen und damit den Druck auf Politik und Unternehmen zu erhöhen die Menschenrechte einzuhalten und nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern. Germanwatch steht den Klimakläger:innen ideell und konkret mit Beratung, Expertisen, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit zur Seite.
Strategische Klimaklagen
Ein zentrales Kennzeichen strategischer Klimaklagen ist, dass die von ihnen verfolgten gemeinnützigen Ziele weit über das individuelle Interesse der Kläger:innen hinausreichen. Sie zielen etwa darauf ab, den Klimaschutz und den Schutz der Grundrechte zu verbessern, entsprechende Präzedenzfälle zu schaffen, überfällige politische Entscheidungen anzustoßen und Öffentlichkeit herzustellen.
Aktuell laufende Verfahren
Gemeinsam für mehr Klimaschutz – Die Zukunftsklage
Gemeinsam mit Greenpeace und über 54.000 Zukunftskläger:innen haben wir Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wir fordern die Bunderegierung dazu auf, ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das Maßnahmen beinhaltet, die unsere Freiheitsrechte heute und in Zukunft schützen.
© Christophe Gateau / Greenpeace
Verursacher haftbar machen – Der Fall RWE
Mit seiner Klage gegen RWE fordert Saúl Luciano Lliuya aus Peru, dass das Unternehmen sich an dringend notwendigen Schutzmaßnahmen beteiligen soll, um ihn und seine Mitmenschen aus der Andenstadt Huaraz vor einer Gletscherflut zu schützen.
Bereits abgeschlossene Klagen
Für ein Recht auf Zukunft: Die Klima-Verfassungsbeschwerde
Im Frühjahr 2021 gab das Bundesverfassungsgericht einen bahnbrechenden Beschluss bekannt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Auslöser der Entscheidung waren mehrere Klimaklagen, darunter eine Verfassungsbeschwerde von neun jungen Menschen, die auf ihr Recht auf Zukunft geklagt hatten. Das Gericht gab den Jugendlichen Recht und erklärte das Bundesklimaschutzgesetz als teilweise verfassungswidrig. Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet unterstützten die jungen Kläger:innen.
Die EU-Klimaklage: Der People's Climate Case
Im Mai 2018 haben zehn vom Klimawandel betroffene Familien aus Europa, Kenia und Fidschi sowie ein samischer Jugendverband vor dem Europäischen Gericht den Schutz ihrer Grundrechte eingeklagt und den europäischen Gesetzgeber aufgefordert, die europäischen Klimaziele entsprechend anzupassen. Die Klage wurde 2021 in 2. Instanz vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen. Dennoch fanden die Forderungen der Kläger:innen auf politischer Ebene Anklang: Die EU passte ihre Klimaziele für 2030 an.
Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Germanwatch hat als Drittintervenient zwei Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg unterstützt:
Es ging dabei um die Klimaklage der KlimaSeniorinnen aus der Schweiz, die ihre Regierung zu ambitionierterem Klimaschutz und dem Schutz ihrer Grundrecht verpflichten wollte. Sie waren erfolgreich! Es gebe, so der Gerichtshof, ein Recht aus der Menschenrechtskonvention, wonach Vereine im Namen von vom Klimawandel Betroffenen einen besseren Klimaschutz einklagen können. Eine weitere Klage war die von sechs Kindern und Jugendlichen aus Portugal gegen 27 EU-Mitgliedsstaaten und weitere Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese Staaten verletzen den Kläger:innen nach ihre Menschenrechte, da sie ihre Treibhausgase nicht ausreichend reduzieren, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Die EGMR wies diese Klage allerdings ab.
Gemeinsam mit Partnern wie Greenpeace, Scientists for Future und Climate Action Network Europe brachte Germanwatch anhand einer sogenannten Intervention weitere rechtliche Argumente in diese Verfahren ein, um ihnen zusätzich Rückenwind zu verleihen.