Aktuelles zum Thema
Eine heute veröffentlichte Studie von Germanwatch, Misereor, Transparency Deutschland und GegenStrömung zeigt: Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau beliefert zum Teil Unternehmen und Staaten, denen schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltschutzverstöße vorgeworfen werden. Kurz vor der Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments fordern die Organisationen, das EU-Lieferkettengesetz so zu gestalten, dass die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick genommen wird.
Deutsche Maschinen sind ein Exportschlager. Das hat auch Schattenseiten: Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus beliefern zahlreiche Sektoren, in denen es immer wieder zu massiven Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden kommt – und ihre Produkte und Dienstleistungen spielen dabei teilweise eine nicht unerhebliche Rolle. Diese Studie formuliert Empfehlungen, wie Unternehmen dieser Verantwortung gerecht werden können und wie bestehende Regulierungslücken in Deutschland und der EU geschlossen werden sollten.
Die Debatte um Sorgfaltspflichten in nachgelagerten Wertschöpfungsketten ist aktueller denn je: Auf EU-Ebene wird derzeit die Ausgestaltung eines europäischen Lieferkettengesetzes diskutiert. Gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz, SOMO, Swedwatch und der Heinrich-Böll-Stiftung zeigen wir in diesem kurzen Positionspapier auf, warum Sorgfaltspflichten in nachgelagerten Wertschöpfungsketten notwendig sind und wie sie implementiert werden können. Zudem geben wir zentrale Empfehlungen für das EU-Lieferkettengesetz.
Europäische Hersteller von Bergbaumaschinen beliefern und kooperieren mit Minen, welche für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung bekannt sind. Dies ist auch deshalb möglich, weil sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer nachgelagerten Wertschöpfungskette zu adressieren. In unserer englischsprachigen Studie zeigen wir die Notwendigkeit von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Bergbaumaschinensektor auf. Darüber hinaus untersuchen wir die bestehenden Richtlinien von 14 solcher europäischen Unternehmen zu Sorgfaltspflichten in nachgelagerten Wertschöpfungsketten. Zudem zeigen wir auf, wie diese Sorgfaltspflichten umgesetzt werden können.
Germanwatch beteiligt sich seit Anfang 2020 gemeinsam mit weiteren Akteur:innen aus Zivilgesellschaft, Industrie, Bundesregierung und Gewerkschaften am sogenannten NAP-Branchendialog Automobil. Das gemeinsame Ziel ist es, die menschenrechtliche Situation entlang der Lieferketten deutscher Automobilunternehmen zu verbessern. In dieser Stellungnahme formulieren die beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen ihre Erwartungen an die nun beginnende 2. Stufe des Branchendialogs.
Anlässlich des heutigen EU-Ratsarbeitsgruppentreffens und der erstmaligen Befassung mit dem Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz im EU-Parlament untersucht eine neue Studie der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch die Wirksamkeit von privaten Standards zur Umsetzung von Lieferkettenverantwortung. Unternehmen nutzen diese bislang als zentrales Instrument, um ihrer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt bei der Rohstoffgewinnung nachzukommen. Wie die Studie jedoch belegt, sind diese Industriestandards nicht geeignet, die Anforderungen einschlägiger Menschenrechts- und Umweltstandards wirksam umzusetzen. Germanwatch befürchtet, dass sie dennoch als Nachweis erfüllter Sorgfaltspflichten in das EU-Lieferkettengesetz aufgenommen werden könnten.
Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI) unterstützen die Ausgestaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten. In den Dialogformaten sind allerdings in erster Linie staatliche, wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen vertreten – die von Unternehmenstätigkeiten (potenziell) negativ betroffenen Rechteinhaber*innen werden hingegen nur unzureichend eingebunden. Das vorliegende Papier schlüsselt die verschiedenen Dimensionen einer ernsthaften Einbeziehung von Rechteinhaber*innen im Rahmen von MSI auf und beleuchtet dabei beispielhaft Good-Practices verschiedener deutscher MSI.
Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (Lieferkettengesetz) tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf international anerkannte Menschenrechte und bestimmte Umweltstandards nachzukommen. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Sorgfaltspflichten, kann es von der zuständigen Bundesbehörde mit einem Bußgeld belegt werden. Dabei ist es besonders wichtig, dass die behördliche Durchsetzung hohen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen genügt und Betroffene die vorgesehenen Verfahren wirksam nutzen können. Mit diesem Positionspapier bündeln das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte, die Initiative Lieferkettengesetz und VENRO ihre Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren aus Menschenrechtsperspektive.