Ein wirksames EU-Lieferkettengesetz? Germanwatch und mehr als 200 weitere Organisationen verdeutlichen, was es dafür braucht
Am 23. Februar 2022 legte die EU-Kommission ihren lang erwarteten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz vor. Darüber beraten nun das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat – und damit auch deutsche Regierungsvertreter:innen. Gemeinsam mit mehr als 220 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Europa und weltweit hat Germanwatch nun klargestellt, welche Änderungen der Kommissionsvorschlag aus Sicht der Zivilgesellschaft braucht. Nicht zuletzt würde eine entsprechende Ausgestaltung des Gesetzes auch das Versprechen aus dem Ampel-Koalitionsvertrag einlösen, ein wirksames EU-Lieferkettengesetz zu schaffen.
Ein europäisches Lieferkettengesetz kann zu einem machtvollen Instrument werden, um Ungerechtigkeiten in den globalen Wirtschaftsbeziehungen auszugleichen, die Rechte von Menschen in Produktionsländern zu stärken und die Umwelt- und Klimakrise einzudämmen. Um dies zu erreichen, fordern Germanwatch, die Initiative Lieferkettengesetz und viele weitere Organisationen daher unter anderem:
- Sorgfaltspflichten zur Verhinderung und Beendigung von Menschenrechts- und Umweltbeeinträchtigungen müssen für die gesamte Wertschöpfungskette gelten.
- Eine umfassende umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflicht muss Teil des Gesetzes sein.
- Das Gesetz muss eine wirksame zivilrechtliche Haftung vorschreiben und Betroffenen den Zugang zu Gerichten ermöglichen.
- In alle Schritte der Sorgfaltsprüfung eines Unternehmens müssen Betroffene einbezogen werden.
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