Der Bundesregierung sind allein im vergangenen Jahr aufgrund der zu niedrigen Besteuerung des Luftfahrtsektors vier Milliarden Euro an Einnahmen entgangen. Zu diesem Ergebnis kommt der Umweltdachverband Transport & Environment (T&E) in einer heute veröffentlichten Studie. Auf europäischer Ebene liegen die Steuerverluste durch zu niedrige Besteuerung des Sektors gar bei mehr als 34 Milliarden Euro.
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Große Unternehmen sind schon heute nach deutschem Recht dazu verpflichtet, ihre Geschäftsmodelle am 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Von großen Teilen der Wirtschaft bisher unbeachtet, existieren schon jetzt handfeste klimabezogene Pflichten, die Unternehmen zum Handeln zwingen. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten der Hamburger Kanzlei Günther, das die Dorothea-Laura-Janina Sick-Umweltstiftung gemeinsam mit den Umweltorganisationen Germanwatch und Protect the Planet in Auftrag gegeben hat. „Es ist für Unternehmen nicht einfach, bei den teils unübersichtlichen Pflichten im Klimabereich zu einer klaren Einschätzung zu kommen. Dabei steht es außer Frage, dass sie handeln und Verantwortung übernehmen müssen", kommentiert Dorothea Sick-Thies, Unternehmerin, Aufsichtsrätin der SICK AG und Gründerin der Sick-Umweltstiftung.
Sind Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Limit zu reduzieren? Ein von Germanwatch in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt: Unternehmen müssen schon heute darlegen, inwiefern ihre Entscheidungen mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind. Allerdings fehlt eine Rechtsgrundlage, die alle Details klärt und bestehende Rechtsunsicherheit abbaut – das derzeit verhandelte EU-Lieferkettengesetz könnte diese Lücke schließen.
In einem gemeinsamen Brief plädieren neun deutsche Organisationen aus dem Umwelt- und Wirtschaftsbereich - darunter der WWF, NABU und Germanwatch - an die Bundesregierung und die EU-Kommission, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nicht weiter zu verwässern. Das vom Expert:innengremium EFRAG empfohlene Ambitionsniveau müsse wiederhergestellt werden, zumal es auch von Unternehmen und Unternehmensverbänden mitgetragen wird. Der Brief fällt in die letzten Tage der öffentlichen Konsultation zu den delegierten Rechtsakten der ESRS, die die Vorgaben der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) umsetzen.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen einheitliche Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU schaffen. Konkret geht es darum, die Offenlegung von Daten zu regeln. Aktuell zeichnet sich allerdings ab, dass die bisherigen Vorschläge zu schwach sein könnten, um den notwendigen rechtlichen Rahmen auf EU-Ebene zu schaffen. In einem Offenen Brief plädiert Germanwatch gemeinsam mit anderen Organisationen dafür, die Standards im weiteren Gesetzgebungsprozess nicht weiter zu verwässern.
Mit Spannung erwartet Germanwatch die morgige Anhörung im Klima- und Energie-Ausschuss des Bundestags zur Abscheidung und Nutzung oder Deponierung von CO2. Aus Sicht der Umwelt- und Entwicklungsorganisation ist die öffentliche Anhörung wichtig, da bei diesem stark umstrittenen Thema ein möglichst breiter gesellschaftlicher Konsens erzielt werden sollte. Die jüngsten Entwicklungen im Stakeholder-Dialog der Bundesregierung zur Carbon Management Strategie sowie beim Heizungsgesetz drohten aber die Grundlage für einen klaren Fahrplan Richtung Erneuerbare Energien zu konterkarieren.
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Zu den gestern von der Bundesregierung veröffentlichten Änderungen am Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erklärt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch: „Es ist erfreulich, dass nach vielen Jahren Stillstand das heiße Eisen Gebäudebestand endlich angepackt wird. Aber dem Gesetz wird es in dieser Form nicht gelingen, den Gebäudesektor auf Kurs zum Erreichen der Klimaziele 2030, 2040 und 2045 zu bringen. Der Anlauf für die Wärmewende ist zu lang: Größere Emissionsreduzierungen wird es erst zum Ende des jetzigen Jahrzehnts geben.“
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Endlich ist es soweit: Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Dieses Gesetz ist ein lang erwarteter Schritt, um Wälder und Naturräume weltweit vor der Abholzung für den europäischen Konsum zu schützen. Nun müssen die 27 EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass die Vorschriften der Verordnung eingehalten werden.