Unternehmerische (Klima-)Sorgfaltspflichten als integraler Konzeptionsbestandteil des geltenden europäischen und nationalen Berichtspflichten- und Gesellschaftsrechts
Das hier veröffentlichte Rechtsgutachten weist auf bereits bestehende, aber nicht ausreichend berücksichtigte CO2-Reduktionspflichten für Unternehmen hin. Es kommt zu dem Schluss, dass sich aus der zunehmenden Verdichtung der unternehmerischen Berichtspflichten im Bereich der sogenannten ESG-Risiken (Environment, Social, Governance) bereits jetzt implizite klimabezogene Handlungspflichten für Unternehmen ergeben, die präventive und wissenschaftsbasierte Entscheidungen auch auf Geschäftsleitungsebene erfordern.
Das bedeutet: Unternehmen müssen in überprüfbarer Weise darlegen, inwiefern ihre Entscheidungen mit der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klimaabkommens vereinbar sind. Die Details dieser rechtlichen Verpflichtungen sind allerdings im Einzelnen teils noch nicht geklärt. Vor diesem Hintergrund sprechen die Gutachter:innen sich klar für eine detaillierte Regelung im derzeit verhandelten EU-Lieferkettengesetz, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), aus.
Grundlage des von der Dorothea-Laura-Janina Sick-Umweltstiftung, Germanwatch und Protect the Planet in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens ist eine Untersuchung rechtlicher Entwicklungen im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Pflichten, des Geschäftsleitungsrechts, des Lieferkettenrechts und der deliktischen Verkehrssicherungspflichten.
Autor:innen | John Peters, Dr. Roda Verheyen |
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Publikationsdatum | |
Seitenanzahl | 36 |
Publikationstyp | Rechtsgutachten
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