Pressemitteilung | 05.07.2023

EU-Regeln für Berichterstattung über Nachhaltigkeit von Unternehmen dürfen nicht verwässert werden

Gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch, NABU und WWF: Neun deutsche Organisationen kritisieren EU-Kommission für Versuch der massiven Abschwächung der vom Expert:innengremium empfohlenen Ambition der europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Pressemitteilung

Berlin (5. Juli 2023). In einem gemeinsamen Brief plädieren neun deutsche Organisationen aus dem Umwelt- und Wirtschaftsbereich - darunter der WWF, NABU und Germanwatch - an die Bundesregierung und die EU-Kommission, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nicht weiter zu verwässern. Das vom Expert:innengremium  EFRAG empfohlene Ambitionsniveau müsse wiederhergestellt werden, zumal es auch von Unternehmen und Unternehmensverbänden mitgetragen wird. Der Brief fällt in die letzten Tage der öffentlichen Konsultation zu den delegierten Rechtsakten der ESRS, die die Vorgaben der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) umsetzen.

Die ESRS sollen einheitliche Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU schaffen. Konkret handelt es sich um Vorgaben zur Offenlegung von Daten. Berichtet werden sollen etwa die Wirkungen von Unternehmen auf Biodiversität und Ökosysteme, Verschmutzung oder auf das Fortschreiten der Klimakrise. Diese Daten sind einerseits für Konsument:innen und Finanzmarktakteur:innen enorm wichtig, um das soziale und umweltbezogene Handeln der Unternehmen einschätzen zu können. Andererseits liefert es für die Unternehmen selbst die Kennzahlen, um das Geschäftsmodell zukunftsfähig weiterzuentwickeln. 

“Die ESRS sind ein zentrales Element der europäischen Sustainable-Finance-Strategie. Sie werden in Zukunft Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen herstellen. Dies wird jedoch nur gelingen, wenn die inakzeptablen Schwächungen zurückgenommen werden“, äußert sich Philippe Diaz vom WWF.

Das Expert:innengremium EFRAG hat über die vergangenen zwei Jahre einen Kompromiss zwischen verschiedenen Akteurs-Gruppen erarbeitet, der in vielerlei Hinsicht einen sachgerechten und wissenschaftsbasierten Entwurf für die ESRS darstellt. „Die EU-Kommission hat die Vorschläge der Expertinnen und Experten für die Berichtsstandards aber nun zu einem guten Teil  entkernt. So können Unternehmen jetzt selbst einschätzen, welche Daten sie als wesentlich betrachten. Selbst für Klimadaten, die für jedes Unternehmen wesentlich sind, gibt es dann keine verbindliche Berichtspflicht mehr“, stellt Yanika Meyer-Oldenburg, Referentin für klimakompatible Finanzflüsse bei der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, fest. Stattdessen sollen die Unternehmen jetzt für jeden Bereich eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen, die bestimmt, ob der Bereich für das Unternehmen von Relevanz ist oder nicht. “Die Ergebnisse der Analyse müssen nicht einmal mehr erläutert werden, so wie ursprünglich angedacht. Fehlende Vorgaben bieten großen Interpretationsraum, wie Unternehmen die Berichtspflichten anwenden. Dies erschwert die Vergleichbarkeit und macht es somit für Unternehmen schwieriger, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen glaubhaft darzulegen”, so Meyer-Oldenburg.

“Anhand der berichteten Daten soll sich in Zukunft nachvollziehen lassen, ob ein Unternehmen seine Geschäftsbereiche sozialökologisch und zukunftsfest ausrichtet. Dies wird Kauf- und Investitionsentscheidungen erleichtern. Auch für Unternehmen selbst bieten die erhobenen Daten einen wertvollen Mehrwert zur Unternehmenssteuerung und langfristigen strategischen Ausrichtung”, sagt Max Kolb vom Naturschutzbund Deutschland (NABU).

„Die nun erfolgten Abschwächungen haben nicht nur negative Konsequenzen für die Umwelt, sondern stellen auch ein echtes Problem für Finanzmarktakteure dar. Durch die Abschwächungen der ESRS erhalten sie in einigen Fällen wichtige Daten nicht, die sie brauchen, um die Risiken der entsprechenden Unternehmen zu bewerten. Woher der Finanzmarkt diese Daten erhalten soll, bleibt aktuell völlig unklar”, kritisiert Meyer-Oldenburg von Germanwatch. Wie bei den Umweltindikatoren wurden ähnliche Einschränkungen auch für die Berichterstattung über die soziale Verantwortung eines Unternehmens vorgenommen.

„Es ist begrüßenswert, dass die Kommission sich gegen einen climate-first-Ansatz entschieden hat – neben Klimaindikatoren also auch weitere Nachhaltigkeitskennzahlen berichtet werden müssen“, betont Philippe Diaz vom WWF. “Im Jahr 2023 wurden bereits sieben der acht planetaren Belastungsgrenzen überschritten. Es ist somit von entscheidender Bedeutung, die ökologische Krise nicht auf den Klimawandel zu reduzieren, sondern ganzheitlich zu sehen. "Es ist gut, dass sich dies auch in den Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung widerspiegelt.” 

„In Anbetracht der großen Bedeutung einer ganzheitlichen und transparenzschaffenden Offenlegungsregulierung appellieren die neun Verbände gemeinsam an die Bundesregierung und die EU-Kommission, unsere Bedenken aufzunehmen“, betont Max Kolb.