Am Donnerstag will der Bundestag das Durchführungsgesetz zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung verabschieden. Die 2017 von der EU beschlossene Verordnung ist ein erster entscheidender Schritt zur Förderung von gerechten und konfliktfreien Lieferketten. Ab nächstem Jahr soll die Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) aus Konfliktregionen, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, auch in Deutschland in Kraft treten. Nun sorgt jedoch der Gesetzentwurf zur Umsetzung für massive Kritik aus Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen.
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Ab nächstem Jahr soll die Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) aus Konfliktregionen in der EU in Kraft treten. Die meisten EU-Staaten sind derzeit daher mit der Ausarbeitung entsprechender Umsetzungsgesetze beauftragt. Die ersten Entwürfe, darunter auch aus Deutschland, sorgen nun allerdings für massive Kritik seitens europäischer Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen, darunter auch Germanwatch. Die vorliegende Stellungnahme wurde von Nichtregierungsorganisationen aus ganz Europa unterzeichnet.
Eine Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht.
Der Sondergipfel des Europäischen Rats zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2021 bis 2027 wird der erste Härtetest für den von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen vorgelegten European Green Deal. "Der European Green Deal muss zum Leitfaden für die EU auf allen Ebenen werden“, erklärt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. „Für die EU-Finanzen bedeutet das: Von Bundesfinanzminister Scholz und Bundeskanzlerin Merkel erwarten wir, dass sie sich für eine Aufstockung des deutschen Beitrags zum EU-Haushalt aussprechen. Die EU muss für die wichtigen Investitionen im Rahmen dieses für die Zukunft der EU zentralen Projektes zumindest das Brexit-Loch im Haushalt schließen können.“
Neun junge Menschen aus verschiedenen Regionen Deutschlands haben ihre bereits am 15. Januar angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Kläger, unter ihnen Luisa Neubauer von Fridays for Future und Lüke Recktenwald - Sohn der Familie Recktenwald von der Insel Langeoog, die beim „People’s Climate Case“ auch gegen die zu schwache EU-Klimapolitik klagt - machen in der Beschwerde geltend, dass das Klimaschutzgesetz vor allem wegen zu schwacher Emissionsreduktionsziele nicht ausreiche, um die Klimakrise einzudämmen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf für die Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) vorgelegt, in dem unter anderem die Antibiotikadatenbank für Tiere in der Landwirtschaft geregelt wird. Anlass für die Novelle bildet laut Gesetzesbegründung, dass die Evaluierung der letzten AMG-Novelle 2014 Nachbesserungsbedarf offengelegt hat. Germanwatch fordert seit langem eine Überarbeitung des Gesetzes.