Verfassungsbeschwerde gegen Klimaschutzgesetz eingereicht
Lüke Recktenwald, Kläger aus Langeoog.
Berlin (17. Feb. 2020) Neun junge Menschen aus verschiedenen Regionen Deutschlands haben ihre bereits am 15. Januar angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz beim Bundesverfassungsgericht nun in Karlsruhe eingereicht. Die Kläger, unter ihnen Luisa Neubauer von Fridays for Future und Lüke Recktenwald - Sohn der Familie Recktenwald von der Insel Langeoog, die beim „People’s Climate Case“ auch gegen die zu schwache EU-Klimapolitik klagt - machen in der Beschwerde geltend, dass das Klimaschutzgesetz vor allem wegen zu schwacher Emissionsreduktionsziele nicht ausreiche, um die Klimakrise einzudämmen. Es enthalte keinen ausreichenden Reduktionspfad hin zu Treibhausgasneutralität vor 2050 und erfülle nicht die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen. Die Beschwerdeführer sehen dadurch vor allem ihr Recht auf eine menschenwürdige Zukunft, auf körperliche Unversehrtheit, auf Berufsfreiheit und Eigentum bedroht - dies gelte insbesondere für sie als Vertreter und Vertreterinnen der jungen Generationen.
Die Umweltorganisationen Greenpeace und Germanwatch sowie Protect the Planet unterstützen die Klage. Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch: „Der Staat kommt seiner Pflicht, die in der Verfassung verankerten Grundrechte zu schützen, nicht nach. Die Grundrechte sowie der Freiheitsraum junger Menschen und kommender Generationen werden durch das unzureichende Handeln der Regierung heute massiv eingeschränkt. Das Bundesverfassungsgericht sollte die Regierung verpflichten, grundrechtskonforme Klimaschutzziele umzusetzen - so wie es mit analoger Argumentation das oberste Gericht in den Niederlanden in der Urgenda-Klimaklage entschieden hat.“
Vertreten werden die jungen Menschen von der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. Die nun eingereichte Klage reiht sich ein in eine Gruppe von Verfassungsbeschwerden gegen die Klimapolitik der Bundesregierung, die von der Deutschen Umwelthilfe und dem BUND unterstützt werden. Vermutlich werden diese Verfassungsbeschwerden gemeinsam verhandelt. Es wurde beantragt, die Verfahren zu verbinden.
Aktenzeichen: 1 BvR 288/20
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