Journalisten
Sollen bestimmte Antibiotika der Humanmedizin vorbehalten bleiben? Auf europäischer Ebene wird aktuell über den Entwurf eines Rechtsakts entschieden, der Kriterien für die Bestimmung solcher Antibiotika liefern soll. Stark diskutiert wird dabei, ob die bisherige Ausgestaltung des Rechtsakts die für Menschen wichtigsten Antibiotika erfasst. Dies wäre erforderlich, um die Gefahr von Antibiotikaresistenzen aus der Tierhaltung entschieden einzudämmen und einen starken Impuls für deutlich mehr Tierschutz zu liefern. Das Hintergrundpapier liefert eine Zusammenfassung und Bewertung der aktuellen Debatte.
Das Hintergrundpapier liefert eine Zusammenfassung und Bewertung der aktuellen Debatte.
Als in den 1880er Jahren die Elektrifizierung Deutschlands begann, stand das technische Ziel der Versorgungssicherheit im Fokus. Vor einigen Dekaden kamen mit der Friedens- und Umweltbewegung und der europaweiten Liberalisierung des Energiesektors die Ziele Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit dazu. Damit hat sich das energiepolitische Zieldreieck etabliert, innerhalb dessen energiepolitische Maßnahmen mit all ihren Zielkonflikten abzuwägen sind.
Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Gleichzeitig ist der Verkehrsbereich jedoch das größte Problem für den Klimaschutz in Deutschland. Neben unzureichenden Emissionsminderungen bei den Fahrzeugen ist dafür auch der Ausbau der Infrastruktur verantwortlich. Der Straßenbau trägt nicht zu mehr Mobilität bei, sondern führt primär zur Erhöhung der zurückgelegten Entfernungen und zu mehr Verkehr. Gemeinsam mit anderen Umweltverbänden fordert Germanwatch daher einen Stopp des Straßenneubaus und eine Neuausrichtung der Infrastruktur und Mobilitätsplanung.
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verfolgt das Ziel, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland umzusetzen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Aktionsplans legt die Zivilgesellschaft nun eine Bewertung vor: Der Schattenbericht zeigt auf, welche Lücken weiterhin bestehen – denn viele Vorhaben aus dem NAP sind nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden. Außerdem reichen die aktuellen Maßnahmen noch nicht aus. Aus diesem Grund enthält der Bericht auch konkrete Vorschläge für die Fortführung des bisherigen NAP. Diese Vorhaben sollten zügig in einen Folge-NAP münden und außerdem im nächsten Koalitionsvertrag aufgegriffen werden.
In dieser Woche ist der dritte überarbeitete Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty) veröffentlicht worden. Ziel des Abkommens ist es, weltweit Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten zu verpflichten. Deutschland und die EU haben sich an den bisherigen Verhandlungsrunden nicht inhaltlich beteiligt. Wir fordern, dass die Bundesregierung nun auf ein Verhandlungsmandat der EU drängt, um die Chance eines rechtsverbindlichen internationalen Vertrags nicht verstreichen zu lassen.