Gerechtigkeit als energiepolitisches Ziel verankern: Vom Zieldreieck zum Zielviereck
Als in den 1880er Jahren die Elektrifizierung Deutschlands begann, stand das technische Ziel der Versorgungssicherheit im Fokus. Vor einigen Dekaden kamen mit der Friedens- und Umweltbewegung und der europaweiten Liberalisierung des Energiesektors die Ziele Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit dazu. Damit hat sich das energiepolitische Zieldreieck etabliert, innerhalb dessen energiepolitische Maßnahmen mit all ihren Zielkonflikten abzuwägen sind. Die Energiewende, eine tiefgreifende Transformation getrieben durch die globale Notwendigkeit des Klimaschutzes und lokale Entwicklungen wie z.B. die Bürgerenergie, ist aber nicht mehr in diesem Dreieck zu begreifen.
Germanwatch fordert daher, a) die Klimaziele als der Energiepolitik übergeordnetes Ziel zu verstehen und b) Gerechtigkeit als explizites Ziel der Energiepolitik in §1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit aufzunehmen und künftige energiepolitische Abwägungen in einem Zielviereck zu denken. Warum? Weil die aktuell virulenten Zielkonflikte der Energiewirtschaft in Deutschland mit einem Gerechtigkeitsziel vor Augen viel produktiver beschrieben, begriffen, diskutiert und aufgelöst werden können.
Die Energiewende muss sozial gerecht sein
„Umweltfragen sind immer Verteilungsfragen und Verteilungsfragen sind immer Gerechtigkeitsfragen“ (Maja Göpel 2020, S. 161). Die Energiewende ist eine gesellschaftliche Transformation. Die Erneuerbaren-Energien-Anlagen werden sichtbarer. Immer mehr Menschen verbrauchen nicht nur Strom, sondern produzieren ihn auch selbst. Verhaltensweisen werden sich ändern: Der Energieverbrauch muss geringer und flexibler werden – sich also auch nach dem Angebot der erneuerbaren Energien richten, die nicht immer im gleichen Umfang Strom produzieren. Neue Technologien müssen zum Einsatz kommen, sodass auch neue Kosten entstehen werden. Die Energiewende lässt sich somit nicht nur technisch und ökonomisch diskutieren, sondern ist immer mit Fragen der Gerechtigkeit verbunden.
Jedoch empfinden laut dem „Sozialen Nachhaltigkeitsbarometer der Energiewende 2019“ des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) nur 18% der Befragten die Energiewende als gerecht und 56% als ungerecht (Wolf 2020, S. 12).
Es gibt verschiedene Visionen des Energiesystems der Zukunft und Vorstellungen, wie eine gerechte Verteilung der dadurch entstehenden Kosten aussieht. Doch wird gesamtgesellschaftlich zu wenig über diese Visionen diskutiert und Debatten verheddern sich in Kleinigkeiten oder bleiben Scheindebatten. In jedem Fall wird das Energiesystem der Zukunft auf Strom aus erneuerbaren Energien beruhen. Dabei gilt es, diese auch an den richtigen Stellen zu platzieren und lokales Wissen von Anwohner:innen in die Planung von Anfang an zu integrieren. Es muss also auf verschiedenen Ebenen sichergestellt sein, dass die Verfahren gerecht sind und Teilhabe sowie Mitbestimmung ermöglicht werden. Laut dem sozialen Nachhaltigkeitsbarometer empfinden aktuell drei Viertel der Befragten die Mitsprachemöglichkeit im Bereich der Energiewende als ungenügend (Wolf 2020, S.6).
Neben der Frage, wie Nutzen und Kosten der Energiewende verteilt werden sollten und wie Teilhabe und Mitbestimmung ermöglicht werden können, muss auch die Frage, wie Generationengerechtigkeit sichergestellt werden kann, diskutiert werden. Dabei müssen auch immer Fragen der globalen Gerechtigkeit, also Fragen nach den Auswirkungen auf Menschen auf der ganzen Welt, mit beantwortet werden.
Eine der Verfassungsbeschwerden wurde u. a. durch Germanwatch unterstützt. Mit dem Beschluss ist klar, dass auch das zukünftige Energiesystem zielgerichtet im Hinblick auf die zügige Erreichung der Klimaneutralität geplant werden muss.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. März 2021 geurteilt, dass das Klimaschutzgesetz zu Teilen verfassungswidrig ist, da es genau diese Freiheitsrechte künftiger Generationen beschneidet. Die Energiewende betrifft also verschiedene Gerechtigkeitsaspekte, die aktuell in der politischen Ausgestaltung noch ungenügend adressiert sind.
Aktuelle Situation: Das energiepolitische Zieldreieck im §1 EnWG
Aktuell wird der §1 des EnWG so verstanden, dass er ein energiepolitisches Zieldreieck aufspannt, das aus Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit besteht (vgl. Pittel 2012). Darüber hinaus wird in §1 auch das Ziel der Verbraucherfreundlichkeit genannt. Dieses kann jedoch nicht alle oben genannten Aspekte der Gerechtigkeit abdecken. Um Debatten über die gesellschaftlichen und sozialen Implikationen bei der Gesetzgebung in der Energiepolitik zu ermöglichen, ist die Ergänzung des energiepolitischen Zieldreiecks um das soziale Ziel der Gerechtigkeit notwendig.
Germanwatch fordert: Vom Zieldreieck zum Zielviereck
Die neue Bundesregierung sollte Gerechtigkeit als weiteres Ziel neben Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit in §1 des EnWG verankern. EnWG §1 Abs(1) sollte lauten: „Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, [und] umweltverträgliche sowie gerechte leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“
Auch die Ethik-Kommission „Sichere Energieversorgung“ (2011, S. 17) stellte bereits fest: „Eine sichere Zukunft für Deutschland steht auf den drei Säulen der Nachhaltigkeit: einer intakten Umwelt, sozialer Gerechtigkeit und gesunder Wirtschaftskraft. Eine auf diese Prinzipien ausgerichtete Energieversorgung ist die langfristige Basis für eine international wettbewerbsfähige Wirtschaft, für die Beschäftigung, den Wohlstand und den sozialen Frieden in Deutschland.“
Wenn in der energiepolitischen Gesetzgebung Gerechtigkeit als Ziel immer mitbedacht wird und die Prozedere, in denen Entscheidungen getroffen werden, als gerechter empfunden werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass die resultierenden energiepolitischen Maßnahmen von den Menschen in Deutschland als gerechter empfunden werden. Das wiederum kann auch wesentlich dazu beitragen, dass es zukünftig weniger Proteste gegen den Ausbau der Erneuerbaren Energien und andere für die Energiewende notwendige Infrastrukturen gäbe.
Dabei können an dem Ziel der Gerechtigkeit verankerte Debatten und Antworten auf z. B. folgende konkrete Fragen ein großer Gewinn für die Energiewende sein:
- Verteilungsgerechtigkeit: Wie können und sollten die Kosten der Energieinfrastruktur gerecht verteilt werden? Wie kann regionale Wertschöpfung sichergestellt werden? Wie können Kommunen und Bürger:innen ökonomisch an der Energiewende teilhaben?
- Generationengerechtigkeit: Sind die Interessen zukünftiger Generationen angemessen berücksichtigt?
- Globale Gerechtigkeit: Sind die Auswirkungen auf Menschen des Globalen Südens genügend berücksichtigt?
- Prozedurale Gerechtigkeit: Wie kann sichergestellt werden, dass Menschen, die von den Auswirkungen der EE-Anlagen sowie der dazugehörigen Infrastruktur negativ betroffen sind, Gehör finden? Wie kann durch Teilhabe sichergestellt werden, dass lokales Wissen über die Gegebenheiten vor Ort angemessene Berücksichtigung findet?
Literatur:
- Göpel, M. (2020). Unsere Welt neu denken. Eine Einladung. Berlin: Ullstein.
- Pittel, K. (2012) : Das energiepolitische Zieldreieck und die Energiewende, ifo Schnelldienst, ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München, Vol. 65, Iss. 12, S. 22-26.
- Wolf, I. (2020): Soziales Nachhaltigkeitsbarometer der Energiewende 2019. Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS).
Autor:innenDavid Frank |