![Weitblick](/sites/default/files/styles/gw_teaser/public/2018-07/Weitblick_Header.png.webp?itok=kgiEaAkJ)
Journalisten
![Weitblick](/sites/default/files/styles/gw_teaser/public/2018-07/Weitblick_Header.png.webp?itok=kgiEaAkJ)
![Fully Disclosure May 2021](/sites/default/files/styles/gw_teaser/public/full_disclosure_may_2021.jpg.webp?itok=6SNpGZsO)
![Pressemitteilung](/sites/default/files/styles/gw_teaser/public/pressemitteilung_1.png.webp?itok=vB_DEI04)
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Beschluss die Verfassungsbeschwerde von neun Jugendlichen für eine menschenwürdige Zukunft in weiten Teilen akzeptiert: Die Freiheits- und Grundrechte werden bereits heute durch unzureichenden Klimaschutz verletzt. Der Gesetzgeber muss das Klimaschutzgesetz bis Ende nächsten Jahres nachbessern. Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg), die die jungen Menschen vertritt, kommentiert die Entscheidung: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen global beachtlichen neuen Maßstab für Klimaschutz als Menschenrecht gesetzt."
![Pressemitteilung](/sites/default/files/styles/gw_teaser/public/pressemitteilung_1.png.webp?itok=vB_DEI04)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klimaklage von zehn Familien aus der EU, Kenia und Fidschi sowie eines samischen Jugendverbands auf den Schutz ihrer durch die Klimakrise bedrohten Grundrechte heute ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abgewiesen. Die Klägerinnen und Kläger hatten eine ausreichend ambitionierte Verschärfung der Klimaziele für 2030 und ein wissenschaftsbasiertes Vorgehen dabei gefordert, da sie ihre Grundrechte durch die unzureichenden Klimaziele der EU bedroht sehen. Zu den Kläger:innen des People‘s Climate Case zählte auch Familie Recktenwald von der ostfriesischen Insel Langeoog.
![Cover: Reform of the EU Non-financial Reporting Directive: A Push Towards Future-proof Reporting Obligations](/sites/default/files/styles/gw_teaser/public/cover-_nrfd_artikel.jpg.webp?itok=JNdcALfF)
Dieses Jahr wird entscheidend sein für die zukünftige Klimapolitik in Deutschland und Europa. Dabei kommt dem Bereich Sustainable Finance bei der Verbesserung von Klimaschutz und nachhaltigem Wachstum eine Schlüsselrolle zu. Dieser Artikel bildet den Auftakt und die Einleitung in unsere Reihe „Das monatliche Briefing zu Offenlegungsvorschriften in der EU“, in der wir die Notwendigkeit und den Nutzen zukunftsgerichteter Berichtspflichten in einem sich verändernden Umfeld von EU Regulierungen beleuchten wollen.
![](/sites/default/files/styles/gw_teaser/public/logoteppich_verbaendeappell_zum_klimaschutzgesetz_2021.jpg.webp?itok=V4P6fh6R)
![Pressemitteilung](/sites/default/files/styles/gw_teaser/public/pressemitteilung_1.png.webp?itok=vB_DEI04)
![Cover der Publikation "Warum es eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht in Rohstofflieferketten braucht"](/sites/default/files/styles/gw_teaser/public/Fallstudie_Llurimagua-Kupfermine_Ecuador_Titelbild_4.jpg.webp?itok=QsO15R7j)
Diese Studie veranschaulicht den Fall eines potentiellen Kupferbergbauprojekts Llurimagua in der Zone Intag in Ecuador, die in einem Nebelwald liegt, der sich durch hohe Niederschläge und eine hohe Biodiversität auszeichnet. Sie legt die Geschichte der Bergbauunternehmen in der Region dar und zeigt anhand verschiedener wissenschaftlicher Studien die enormen Umweltauswirkungen auf, die ein Bergbaubetrieb haben würde. Es ist in dieser Hinsicht ein interessanter Fall, da die möglichen Auswirkungen durch eine unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung des japanischen Staates gut dokumentiert sind.
![Thumbnail](/sites/default/files/styles/gw_teaser/public/2021-01/global_climate_risk_index_2021_titelseite.jpg.webp?itok=_o5sXakS)