Am 22. Januar 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen einer Verbändeanhörung den Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) übermittelt. Mit dem Gesetzesentwurf möchte die Bundesregierung u.a. regeln, wie mit den durch den Kohleausstieg freiwerdenden Zertifikaten im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) umgegangen werden soll – eine aus Klimaschutzperspektive zentrale Frage.
Aktuelles
Was muss getan werden, damit wir Konfliktfinanzierung durch Rohstoffhandel auch effektiv eindämmen? Was braucht es, damit die EU-Konfliktmineralienverordnung vor Ort den gewünschten Effekt erzielt? Diese Fragen haben wir uns zusammen mit Zivilgesellschaftsvertretern aus der demokratischen Republik Kongo und Kolumbien während eines zweitägigen Workshop in Brüssel umfassend gewidmet. Das Ergebnis ist dieser Workshopbericht, in dem wir zum einen auf die aktuelle Situation in Kolumbien sowie der Demokratischen Republik Kongo eingehen.
Die vorgestellte Bund-Länder-Einigung zum Braunkohleausstieg stößt bei Germanwatch auf scharfe Kritik. "Diese Einigung entspricht nicht der Empfehlung der Kohlekommission. Der Ausstiegspfad bei der Braunkohle passt nicht zu den Klimazielen. In den kommenden Jahren passiert viel zu wenig und der Großteil der notwendigen Reduktion wird bis zum Ende der 2020er Jahre hinausgeschoben", sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.
Obwohl es in der Agrar- und Ernährungsindustrie weltweit häufig zu Menschenrechtsverletzungen kommt, handelt bisher kein einziges von 15 untersuchten großen Unternehmen aus Deutschland ausreichend, um die Wahrung dieser Rechte in seinen Geschäften sicherzustellen. Und obgleich im Ausland viele Menschenrechtsverletzungen unter Beteiligung deutscher Unternehmen dokumentiert sind, konnten im Agrarbereich Betroffene bisher noch nie eine Entschädigungsklage vor deutschen Gerichten einreichen. Dies sind zwei zentrale Aussagen einer heute veröffentlichten Studie von Germanwatch und MISEREOR.
Germanwatch unterstützt gemeinsam mit Greenpeace und in Kooperation mit der Umweltorganisation Protect the Planet eine Verfassungsbeschwerde junger Menschen gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung. Die neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 15 und 32 Jahren haben heute die kurz bevorstehende Einreichung beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Sie sehen durch das unzureichende Gesetz ihre Grundrechte insbesondere als junge Menschen bedroht.
Neun Menschen zwischen 15 und 32 Jahren wollen die deutsche Klimapolitik vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Sie sind der Ansicht, dass die Bundesregierung mit dem am 15. November 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz weiterhin nicht genug gegen die Klimakrise tut, also ihrem im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag nicht nachkommt.
Deshalb werden sie eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz einreichen. Greenpeace und Germanwatch unterstützen sie dabei.