Geplanter Umgang mit durch den Kohleausstieg freiwerdenden Zertifikaten im Europäischen Emissionshandel
Am 22. Januar 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen einer Verbändeanhörung den Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) übermittelt. Mit dem Gesetzesentwurf möchte die Bundesregierung u.a. regeln, wie mit den durch den Kohleausstieg freiwerdenden Zertifikaten im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) umgegangen werden soll – eine aus Klimaschutzperspektive zentrale Frage.
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Löschung der Zertifikate sieht Germanwatch als im Grundsatz sehr positiv und ein politisches Zeichen für den Klimaschutz. Entscheidend für die Klimaschutzwirkung ist nun, wie das Verfahren zur Berechnung erstens der freiwerdenden und damit insgesamt zu löschenden Emissionserlaubnismengen und zweitens der Wirkung der Marktstabilitätsreserve (MSR) ausgestaltet wird. Hierzu bleibt der Gesetzestext bis jetzt zu vage.
Für Germanwatch ist insbesondere wichtig, dass für das künftige Verfahren Prinzipien Anwendung finden, die die EU und Deutschland ihren Klimazielverpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen möglichst weit näherbringen sowie Glaubwürdigkeit und Transparenz sichern. Hierzu gehört beispielsweise, dass sich die Löschung der Zertifikate über die vollständige angenommene Restlaufzeit der stillgelegten Kraftwerke erstrecken sollte sowie eine aktive Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bei der Vergabe und Erstellung der in den Erläuterungen zu Art. 7 des Kohleausstiegsgesetzes genannten unabhängigen Gutachten.
Auf Basis der hier vorliegenden Position hat Germanwatch am 23. Januar eine entsprechende Stellungnahme beim BMWi eingereicht.