Initiative Lieferkettengesetz

Titelbild: Yes EU can! EU-Lieferkettengesetz

Unternehmen profitieren enorm von der Globalisierung, müssen aber kaum Konsequenzen fürchten für menschenrechtliche und ökologische Schäden, die in ihrem globalen Geschäft entstehen. Germanwatch ist Teil der Initiative Lieferkettengesetz und fordert, dass sich die Bundesregierung für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz engagiert. Yes EU Can!

Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein breites, zivilgesellschaftliches Bündnis aus Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen.

Germanwatch hat die Initiative mit initiiert und ist im Trägerkreis aktiv. Wir treten gemeinsam ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden — auch im Ausland. Erschreckende Berichte über brennende Fabriken, ausbeuterische Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder zeigen immer wieder: Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Das im Jahr 2021 verabschiedete deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz war zwar ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung, aber leider enthält es noch wesentliche Lücken. Aus diesem Grund setzen wir uns für ein ambitioniertes EU-Lieferkettengesetz ein. Denn Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, sollten dafür haften müssen. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht mehr lohnen.

Aktuelles zur Initiative Lieferkettengesetz

Publikation
Stellungnahme der Initiative Lieferkettengesetz

Mit dieser Stellungnahme nutzt die Initiative Lieferkettengesetz die Möglichkeit, den Zwischenbericht des Sustainable Finance-Beirats zu kommentieren. Der von der Bundesregierung eingesetzte Beirat berät die Bundesregierung, Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance zu machen.

Meldung
Pressestatement der Initiative Lieferkettengesetz
Anlässlich der gestrigen Ankündigung von EU-Justizkommissar Didier Reynders, 2021 einen Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorlegen zu wollen, kommentiert Johanna Kusch, Sprecherin der „Initiative Lieferkettengesetz“: „Die Ankündigung ist ein starkes Zeichen, dass verbindliche Regeln, die Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards verpflichten, das Gebot der Stunde sind. Gerade die Corona-Krise führt uns die Notwendigkeit vor Augen, Lieferbeziehungen verantwortungsbewusst und resilient zu gestalteten. Die Bundesregierung muss jetzt mit einem eigenen Beschluss für ein deutsches Lieferkettengesetz Farbe bekennen und im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft den Prozess zu einer europaweiten Regelung voranbringen.“
Publikation
Gemeinsame Stellungnahme von CorA-Netzwerk, DGB, Forum Menschenrechte, TI Deutschland, VENRO und vzbv

Anfang März 2020 hat die Bundesregierung endlich den Zweiten Zwischenbericht vorgelegt, mit dem sie den Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unter großen deutschen Unternehmen untersuchen lässt. Schon zuvor war bekannt geworden, dass nicht einmal ein Fünftel der befragten Unternehmen die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erfüllt. Dieser Wert bleibt klar hinter der Zielmarke von 50 Prozent zurück, die die Bundesregierung aufgestellt hatte. Dabei ist aus mehreren Gründen davon auszugehen, dass das eigentliche Ergebnis noch geringer ausfällt.

Meldung
Statement der Initiative Lieferkettengesetz zur Corona-Krise
Die Corona-Krise dominiert derzeit alles. Während sich die Nachrichten überschlagen, müssen wir in unserem persönlichen Alltag lernen, einen Umgang mit der neuen Situation zu finden. Was bedeutet das alles für die Diskussion zum Lieferkettengesetz? Für uns ist klar: Wir treten auch weiterhin für eine Welt ein, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden.
Publikation
Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir den Leitfaden überarbeitet und er kann wieder bestellt werden! Der Argumentationsleitfaden fasst die Kernbotschaften unserer Initiative zusammen und formuliert Tipps für Gespräche im Umfeld, bei öffentlichen Aktionen oder mit politisch Verantwortlichen. Außerdem enthält er die häufigsten Fragen und Argumente und formuliert Antworten auf kritische Nachfragen. Neu ist ein Überblick zu den geforderten Inhalten eines Lieferkettengesetz: Das muss drin sein!
Pressemitteilung
Germanwatch fordert die Bundesregierung auf, bis zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr ein ambitioniertes nationales Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette vorzulegen - Bundeswirtschaftsministerium darf vorgeschaltetes Monitoring nicht länger verzögern

Eine Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht.

Publikation

Was muss in einem Lieferkettengesetz eigentlich drin sein, damit es diesen Namen verdient?

In diesen Tagen warten alle auf die von den Ministern Hubertus Heil und Gerd Müller angekündigten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz.
Die Initiative Lieferkettengesetz bringt ein eigenes Gutachten in die Debatte ein.

Pressemitteilung
Pressemitteilung der Initiative Lieferkettengesetz, der auch Germanwatch angehört

Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, der auch Germanwatch angehört. Erstellt wurde das Gutachten von Rechtsexpertinnen und -experten des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen.

Publikation
Deutsche Unternehmen und Politik auf dem Prüfstand
Ernährungsindustrie und Landwirtschaft gehören zu den Sektoren, in denen es weltweit am häufigsten zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Betroffen sind Produzent*innen, Konsument*innen sowie Anwohner*innen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. In einer gemeinsamen Studie haben Germanwatch und Misereor Menschenrechtsverletzungen im Agrarsektor dokumentiert und die menschenrechtliche Sorgfalt deutscher Unternehmen analysiert. Demnach erfüllt keins der 15 untersuchten Unternehmen in ausreichendem Maße die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Pressemitteilung
Untersuchung von Germanwatch und MISEREOR: Kein einziges von 15 untersuchten deutschen Unternehmen aus Geflügel-, Milch-, Futtermittel- und Agrarchemiebranche nimmt menschenrechtliche Verantwortung ausreichend wahr / Organisationen fordern Lieferkettengesetz

Obwohl es in der Agrar- und Ernährungsindustrie weltweit häufig zu Menschenrechtsverletzungen kommt, handelt bisher kein einziges von 15 untersuchten großen Unternehmen aus Deutschland ausreichend, um die Wahrung dieser Rechte in seinen Geschäften sicherzustellen. Und obgleich im Ausland viele Menschenrechtsverletzungen unter Beteiligung deutscher Unternehmen dokumentiert sind, konnten im Agrarbereich Betroffene bisher noch nie eine Entschädigungsklage vor deutschen Gerichten einreichen. Dies sind zwei zentrale Aussagen einer heute veröffentlichten Studie von Germanwatch und MISEREOR.

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