NAP-Monitoring: Bewertung und Forderungen zum zweiten Zwischenbericht

Deckblatt des Zwischenberichts
Gemeinsame Stellungnahme von CorA-Netzwerk, DGB, Forum Menschenrechte, TI Deutschland, VENRO und vzbv

Anfang März 2020 hat die Bundesregierung endlich den Zweiten Zwischenbericht vorgelegt, mit dem sie den Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unter großen deutschen Unternehmen untersuchen lässt (Monitoring). Schon zuvor war bekannt geworden, dass nicht einmal ein Fünftel der befragten Unternehmen die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erfüllt. Dieser Wert bleibt klar hinter der Zielmarke von 50 Prozent zurück, die die Bundesregierung aufgestellt hatte. Dabei ist aus mehreren Gründen davon auszugehen, dass das eigentliche Ergebnis noch geringer ausfällt.

Die Verbände fordern, dass die zweite Monitoringphase ohne weitere Abschwächungen und ohne zeitliche Verzögerungen durchgeführt wird. Sollten aufgrund der Corona-Krise im vorgesehenen Zeitrahmen nicht ausreichend Unternehmen antworten, sollte das Ergebnis der ersten Erhebung die Grundlage für die Entscheidung über das Lieferkettengesetz bilden. Aktuelle Forderungen von Wirtschaftsverbänden an die Bundesregierung, wegen der Corona-Krise das Lieferkettengesetz von der politischen Agenda zu streichen, weisen die Herausgeber der Stellungnahme zurück.

Germanwatch ist Gründungsmitglied des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung und ebenfalls Mitglied im Forum Menschenrechte sowie im Dachverband der Entwicklungsorganisationen VENRO. Im Arbeitskreis Wirtschaft und Menschenrechte des CSR-Forums der Bundesregierung, das die Umsetzung des NAP begleitet, ist Germanwatch mit Mandat des Forums Menschenrechte vertreten.

Logi der unterzeichnenden Organisationen

Publikationsdatum
Seitenanzahl
8
Publikationstyp
Stellungnahme