Initiative Lieferkettengesetz
Unternehmen profitieren enorm von der Globalisierung, müssen aber kaum Konsequenzen fürchten für menschenrechtliche und ökologische Schäden, die in ihrem globalen Geschäft entstehen. Germanwatch ist Teil der Initiative Lieferkettengesetz und fordert, dass sich die Bundesregierung für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz engagiert. Yes EU Can!
Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein breites, zivilgesellschaftliches Bündnis aus Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen.
Germanwatch hat die Initiative mit initiiert und ist im Trägerkreis aktiv. Wir treten gemeinsam ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden — auch im Ausland. Erschreckende Berichte über brennende Fabriken, ausbeuterische Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder zeigen immer wieder: Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Das im Jahr 2021 verabschiedete deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz war zwar ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung, aber leider enthält es noch wesentliche Lücken. Aus diesem Grund setzen wir uns für ein ambitioniertes EU-Lieferkettengesetz ein. Denn Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, sollten dafür haften müssen. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht mehr lohnen.
Aktuelles zur Initiative Lieferkettengesetz
Änderungsvorschläge für das Lieferkettengesetz im Bereich Umwelt. Inwieweit geht der aktuelle Gesetzentwurf auf Umweltrisiken ein? Was müsste ergänzt werden? Kurz und knapp gehen wir auf die aktuelle Umsetzung von umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz (Sorgfaltspflichtengesetz) ein und machen konkrete Änderungsvorschläge, wie eine wirkungsvolle umweltbezogene Sorgfaltspflicht im Gesetz noch verankert werden könnte.
Germanwatch und die Initiative Lieferkettengesetz beteiligen sich an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes und stellen deutliche Nachbesserungsbedarfe heraus: Der Entwurf sieht keine Sorgfaltspflichten für die gesamte Wertschöpfungskette vor, wie es die UN-Leitprinzipien verlangen, sondern nimmt eine Abstufung vor, sodass alle mittelbaren Zulieferer nur "anlassbezogen" in die Risikoanalyse der deutschen Unternehmen fallen. Damit droht das Gesetz seinen Zweck zu verfehlen, denn die größten Menschenrechtsrisiken bestehen auf den ersten Stufen der Wertschöpfungskette, etwa beim Rohstoffabbau. Auch im Bereich der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und bei der Erfassung von Tochterunternehmen sehen wir große Lücken.
Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen. „Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreises Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. “Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden."
Die Einigung auf die Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes nach monatelangen, zähen Verhandlungen trifft bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch auf ein geteiltes Echo. „Diese Einigung auf ein Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Menschenrechte in den Lieferketten deutscher Unternehmen zu stärken. Aber für wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen ist er noch zu klein“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.
Wie der Fall des kolumbianischen Abbauprojekts Cerro Matoso zeigt, sind sowohl die aktuellen Regulierungen in Kolumbien als auch die Sorgfaltspflichtmaßnahmen der Unternehmen unzureichend, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden im Zusammenhang mit Bergbauaktivitäten und Rohstofflieferketten angemessen anzugehen. Eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht hätte, wenn frühzeitig angewandt, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen möglicherweise verhindern können. Die Studie verweist auf die Schwierigkeit, Unternehmen für solche Gesundheitsschäden in Verantwortung zu ziehen, die in Zusammenhang mit den von ihnen verursachten Umweltverschmutzungen stehen.
Diese Studie veranschaulicht den Fall eines potentiellen Kupferbergbauprojekts Llurimagua in der Zone Intag in Ecuador, die in einem Nebelwald liegt, der sich durch hohe Niederschläge und eine hohe Biodiversität auszeichnet. Sie legt die Geschichte der Bergbauunternehmen in der Region dar und zeigt anhand verschiedener wissenschaftlicher Studien die enormen Umweltauswirkungen auf, die ein Bergbaubetrieb haben würde. Es ist in dieser Hinsicht ein interessanter Fall, da die möglichen Auswirkungen durch eine unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung des japanischen Staates gut dokumentiert sind.
Seit Monaten wird in Deutschland intensiv und kontrovers über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Seit kurzem ist ein neuer Vorschlag in der Debatte – ein Gesetz über ein Lieferkettenregister. Nachdem die Debatte zum Lieferkettenregister nun öffentlich geführt wird und dieser Vorschlag auch dem EU-Justizkommissar Reynders unterbreitet wurde, legen Germanwatch, Greenpeace und INKOTA hiermit ihre zentralen Kritikpunkte am Lieferkettenregister noch einmal öffentlich dar.
Wenige Tage vor Weihnachten gibt es immer noch keine Einigung auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz. Nachdem eine Verständigung zwischen Arbeitsminister Heil und Entwicklungsminister Müller auf der einen Seite sowie Wirtschaftsminister Altmaier auf der anderen vorerst gescheitert ist, sollen nun Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Scholz im Januar eine Lösung erzielen. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, kommentiert: „Made in Germany darf nicht mit dem Wegsehen bei Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen in Verbindung stehen. Ein Lieferkettengesetz sollte unbedingt noch in dieser Legislaturperiode kommen."
Das angekündigte Lieferkettengesetz verzögert sich weiterhin, denn es ist nach wie vor hoch umstritten. Bedauerlicherweise basieren die Gegenargumente immer wieder auf Fehlinformationen. Dabei gibt es viele Gründe, die für ein wirksames Lieferkettengesetz sprechen. So kann ein solches Gesetz den Unternehmen langfristig wirtschaftliche Vorteile bringen. Auch für Entwicklungsländer ergeben sich positive Effekte. Und ein Lieferkettengesetz ist machbar, auch für den Mittelstand. Unternehmen müssen zudem keine unüberschaubaren und unkalkulierbaren Haftungsrisiken befürchten. Vielmehr sorgt eine klare Haftungsregelung für Rechtssicherheit bei den Unternehmen und stärkt gleichzeitig die Rechte Betroffener von Menschenrechtsverletzungen. Mit dieser Publikation liefern wir viele gute Argumente für ein Lieferkettengesetz.