Initiative Lieferkettengesetz

Titelbild: Yes EU can! EU-Lieferkettengesetz

Unternehmen profitieren enorm von der Globalisierung, müssen aber kaum Konsequenzen fürchten für menschenrechtliche und ökologische Schäden, die in ihrem globalen Geschäft entstehen. Germanwatch ist Teil der Initiative Lieferkettengesetz und fordert, dass sich die Bundesregierung für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz engagiert. Yes EU Can!

Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein breites, zivilgesellschaftliches Bündnis aus Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen.

Germanwatch hat die Initiative mit initiiert und ist im Trägerkreis aktiv. Wir treten gemeinsam ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden — auch im Ausland. Erschreckende Berichte über brennende Fabriken, ausbeuterische Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder zeigen immer wieder: Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Das im Jahr 2021 verabschiedete deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz war zwar ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung, aber leider enthält es noch wesentliche Lücken. Aus diesem Grund setzen wir uns für ein ambitioniertes EU-Lieferkettengesetz ein. Denn Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, sollten dafür haften müssen. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht mehr lohnen.

Aktuelles zur Initiative Lieferkettengesetz

Pressemitteilung
Germanwatch kritisiert Abschwächungen im gefundenen Kompromiss / Für wirksames Gesetz ist auch Bundesregierung nun beim Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission gefordert

Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch zieht zur Entscheidung im Ministerrat über das EU-Lieferkettengesetz ein kritisches Fazit. „Wir sehen Licht, aber leider auch viel Schatten“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch. „Es ist gut, dass sich die Mitgliedsstaaten so schnell auf einen Kompromiss geeinigt haben und dass der Finanzsektor nicht völlig ausgeklammert wurde. Schlecht ist aber, dass dieser Kompromiss in vielen Teilen deutlich hinter dem Vorschlag der EU-Kommission vom Februar zurückbleibt.“

Blogpost
Deutschland muss sich jetzt in Brüssel für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz stark machen
In Brüssel wird seit einiger Zeit über ein EU-Lieferkettengesetz verhandelt. Nun stehen wichtige Entscheidungen an: Am 1. Dezember will der zuständige EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit einen Beschluss vorlegen. Doch die Ratsposition ist unter den EU-Mitgliedsländern heftig umstritten. Wie es scheint, tritt Deutschland aktuell auf die Bremse – das sollte sich ändern.
Publikation
Politikempfehlungen zur Ausgestaltung der Klimapflichten im EU-Lieferkettengesetz
Um die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, ist es wichtig, dass das EU-Lieferkettengesetz von Unternehmen auch einen Klimaschutzplan einfordert. Gemeinsam mit 16 anderen NGOs hat Germanwatch Empfehlungen zur Ausgestaltung des Artikels 15 im EU-Kommissionsvorschlag für das Lieferkettengesetz vorgebracht dieser legt Unternehmenspflichten fest, die der Eindämmung der Klimakrise dienen sollen.
Pressemitteilung
Neue Studie von Germanwatch zeigt, dass private Standards im Bereich Rohstoffe die Umsetzung der selbst gestellten Anforderungen nicht sicherstellen/ Dadurch laufen Bemühungen zur Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten oft ins Leere

Anlässlich des heutigen EU-Ratsarbeitsgruppentreffens und der erstmaligen Befassung mit dem Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz im EU-Parlament untersucht eine neue Studie der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch die Wirksamkeit von privaten Standards zur Umsetzung von Lieferkettenverantwortung. Unternehmen nutzen diese bislang als zentrales Instrument, um ihrer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt bei der Rohstoffgewinnung nachzukommen. Wie die Studie jedoch belegt, sind diese Industriestandards nicht geeignet, die Anforderungen einschlägiger Menschenrechts- und Umweltstandards wirksam umzusetzen. Germanwatch befürchtet, dass sie dennoch als Nachweis erfüllter Sorgfaltspflichten in das EU-Lieferkettengesetz aufgenommen werden könnten.

Pressemitteilung
Der Erdüberlastungstag ist erneut etwas früher als im Vorjahr/ Germanwatch sieht angesichts überdurchschnittlichen Verbrauchs besondere Verantwortung der EU / Lieferkettengesetz und Klimapaket müssen so gestaltet werden, dass Ressourcenverbrauch wirksam eingedämmt wird

In diesem Jahr erreicht die Welt den sogenannten Erdüberlastungstag (Earth Overshoot Day) am 28. Juli (Donnerstag) – und damit zwei Tage früher als im Vorjahr. An diesem Tag hat die Menschheit alle Ressourcen verbraucht, die ihr eigentlich für das gesamte Jahr zur Verfügung stehen würden – denn für die natürliche Erneuerung dessen, was die Menschheit seit Jahresbeginn bis heute verbraucht hat, benötigen die Ökosysteme ein ganzes Jahr. „Wir leben ab Donnerstag bei unserer Erde auf Pump. Momentan verbraucht die Menschheit rechnerisch 1,75 Erden, die Konsequenzen dieser Übernutzung bürden wir insbesondere den Armen heute und den nachfolgenden Generationen auf – und das mit wachsender Intensität“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.

Meldung
​Am 23. Februar 2022 legte die EU-Kommission ihren lang erwarteten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz vor. Darüber beraten nun das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat – und damit auch deutsche Regierungsvertreter:innen. Gemeinsam mit mehr als 220 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Europa und weltweit verdeutlicht Germanwatch in diesem Statement, welche Änderungen der Kommissionsvorschlag aus Sicht der Zivilgesellschaft braucht.
Publikation
Anforderungen aus zivilgesellschaftlicher Sicht

Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (Lieferkettengesetz) tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf international anerkannte Menschenrechte und bestimmte Umweltstandards nachzukommen. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Sorgfaltspflichten, kann es von der zuständigen Bundesbehörde mit einem Bußgeld belegt werden. Dabei ist es besonders wichtig, dass die behördliche Durchsetzung hohen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen genügt und Betroffene die vorgesehenen Verfahren wirksam nutzen können. Mit diesem Positionspapier bündeln das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte, die Initiative Lieferkettengesetz und VENRO ihre Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren aus Menschenrechtsperspektive.

Pressemitteilung
EU-Kommission hat Entwurf für europäisches Lieferkettengesetz veröffentlicht / Germanwatch sieht Chancen für Menschenrechte und Umweltschutz / Bundesregierung muss im EU-Rat auf Nachbesserungen drängen, um Gesetz wirksam zu machen

Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch sieht im heute vorgelegten Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz die Chance, dass in der EU tätige große Unternehmen künftig Menschenrechte und Umweltschutz in ihren Geschäftsbeziehungen achten müssen. Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Für ein wirklich wirksames EU-Lieferkettengesetz muss Deutschland aber auf Verbesserungen bei der Haftung und beim Klimaschutz drängen.“ Die Bundesregierung müsse nun ihren Einfluss im EU-Rat nutzen.

Publikation
Was bewirkt das deutsche Lieferkettengesetz, was kann das geplante EU-Lieferkettengesetz leisten?

Im Juni 2021 verabschiedete der Bundestag das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, kurz: Lieferkettengesetz. Das Gesetz hat hauptsächlich zum Ziel, Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette zu verringern. Umweltbelange sind nur sehr eingeschränkt geregelt. Auf europäischer Ebene bietet sich nun die Chance, Umwelt- und Klimapflichten für Unternehmen stärker zu berücksichtigen. Das Hintergrundpapier beleuchtet, inwiefern klimabezogene Sorgfaltspflichten im deutschen Lieferkettengesetz abgedeckt sind – und was die EU in ihrem geplanten Lieferkettengesetz regeln muss.

Pressemitteilung
Gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace und WWF Deutschland

Die EU-Kommission will morgen ihren Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorstellen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace und der WWF Deutschland legen aus diesem Anlass ihre Positionen zu klimabezogenen Sorgfaltspflichten vor und unterstreichen noch einmal ihre Forderung nach klimabezogenen Sorgfaltspflichten im geplanten EU-Lieferkettengesetz. In ihrem Papier kritisieren die Organisationen das deutsche Lieferkettengesetz zugleich als nicht ausreichend.

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