Initiative Lieferkettengesetz
![Titelbild: Yes EU can! EU-Lieferkettengesetz](/sites/default/files/styles/header_image/public/eu-lieferkettengesetz-titebild-04-2022.png.webp?itok=hjruZlFZ)
Unternehmen profitieren enorm von der Globalisierung, müssen aber kaum Konsequenzen fürchten für menschenrechtliche und ökologische Schäden, die in ihrem globalen Geschäft entstehen. Germanwatch ist Teil der Initiative Lieferkettengesetz und fordert, dass sich die Bundesregierung für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz engagiert. Yes EU Can!
Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein breites, zivilgesellschaftliches Bündnis aus Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen.
Germanwatch hat die Initiative mit initiiert und ist im Trägerkreis aktiv. Wir treten gemeinsam ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden — auch im Ausland. Erschreckende Berichte über brennende Fabriken, ausbeuterische Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder zeigen immer wieder: Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Das im Jahr 2021 verabschiedete deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz war zwar ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung, aber leider enthält es noch wesentliche Lücken. Aus diesem Grund setzen wir uns für ein ambitioniertes EU-Lieferkettengesetz ein. Denn Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, sollten dafür haften müssen. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht mehr lohnen.
Aktuelles zur Initiative Lieferkettengesetz
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute seine Positionierung zum EU-Lieferkettengesetz beschlossen. Die Initiative Lieferkettengesetz begrüßt die Einigung, kritisiert aber die weitreichenden Abschwächungen, die Abgeordnete der CDU und CSU im Vorfeld durchgesetzt hatten. So sollen Konzerne laut Rechtsausschuss nicht unmittelbar für Schäden haften, die ihre ausländischen Tochterunternehmen verursacht haben. Die Vorschläge des Ausschusses gelten als wegweisend für die Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz im Europäischen Parlament am 1. Juni.
Eine heute veröffentlichte Studie von Germanwatch, Misereor, Transparency Deutschland und GegenStrömung zeigt: Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau beliefert zum Teil Unternehmen und Staaten, denen schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltschutzverstöße vorgeworfen werden. Kurz vor der Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments fordern die Organisationen, das EU-Lieferkettengesetz so zu gestalten, dass die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick genommen wird.
Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch zieht zur Entscheidung im Ministerrat über das EU-Lieferkettengesetz ein kritisches Fazit. „Wir sehen Licht, aber leider auch viel Schatten“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch. „Es ist gut, dass sich die Mitgliedsstaaten so schnell auf einen Kompromiss geeinigt haben und dass der Finanzsektor nicht völlig ausgeklammert wurde. Schlecht ist aber, dass dieser Kompromiss in vielen Teilen deutlich hinter dem Vorschlag der EU-Kommission vom Februar zurückbleibt.“
Anlässlich des heutigen EU-Ratsarbeitsgruppentreffens und der erstmaligen Befassung mit dem Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz im EU-Parlament untersucht eine neue Studie der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch die Wirksamkeit von privaten Standards zur Umsetzung von Lieferkettenverantwortung. Unternehmen nutzen diese bislang als zentrales Instrument, um ihrer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt bei der Rohstoffgewinnung nachzukommen. Wie die Studie jedoch belegt, sind diese Industriestandards nicht geeignet, die Anforderungen einschlägiger Menschenrechts- und Umweltstandards wirksam umzusetzen. Germanwatch befürchtet, dass sie dennoch als Nachweis erfüllter Sorgfaltspflichten in das EU-Lieferkettengesetz aufgenommen werden könnten.
In diesem Jahr erreicht die Welt den sogenannten Erdüberlastungstag (Earth Overshoot Day) am 28. Juli (Donnerstag) – und damit zwei Tage früher als im Vorjahr. An diesem Tag hat die Menschheit alle Ressourcen verbraucht, die ihr eigentlich für das gesamte Jahr zur Verfügung stehen würden – denn für die natürliche Erneuerung dessen, was die Menschheit seit Jahresbeginn bis heute verbraucht hat, benötigen die Ökosysteme ein ganzes Jahr. „Wir leben ab Donnerstag bei unserer Erde auf Pump. Momentan verbraucht die Menschheit rechnerisch 1,75 Erden, die Konsequenzen dieser Übernutzung bürden wir insbesondere den Armen heute und den nachfolgenden Generationen auf – und das mit wachsender Intensität“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.
Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (Lieferkettengesetz) tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf international anerkannte Menschenrechte und bestimmte Umweltstandards nachzukommen. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Sorgfaltspflichten, kann es von der zuständigen Bundesbehörde mit einem Bußgeld belegt werden. Dabei ist es besonders wichtig, dass die behördliche Durchsetzung hohen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen genügt und Betroffene die vorgesehenen Verfahren wirksam nutzen können. Mit diesem Positionspapier bündeln das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte, die Initiative Lieferkettengesetz und VENRO ihre Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren aus Menschenrechtsperspektive.
Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch sieht im heute vorgelegten Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz die Chance, dass in der EU tätige große Unternehmen künftig Menschenrechte und Umweltschutz in ihren Geschäftsbeziehungen achten müssen. Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Für ein wirklich wirksames EU-Lieferkettengesetz muss Deutschland aber auf Verbesserungen bei der Haftung und beim Klimaschutz drängen.“ Die Bundesregierung müsse nun ihren Einfluss im EU-Rat nutzen.