Initiative Lieferkettengesetz

Während Unternehmen oft von der Globalisierung profitieren, müssen sie keine Konsequenzen fürchten für Schäden, die in ihrem globalen Geschäft entstehen. Germanwatch ist Teil der Initiative Lieferkettengesetz und fordert, dass die Bundesregierung ein Gesetz zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen beschließt! Gegen Gewinne ohne Gewissen hilft nur ein gesetzlicher Rahmen!
Über 222.222 Menschen haben die Petition an Kanzlerin Merkel für ein Lieferkettengesetz unterzeichnet. Das Engagement hat sich gelohnt: Aktuell diskutiert die Bundesregierung die Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung noch in dieser Legislaturperiode. Das wäre ein Meilenstein für die Menschenrechte!
Doch nach wie vor gibt es Widerstand gegen ein Gesetz, das deutschen Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegen würde. In der Bundesregierung ist es vor allem das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier, das sich gegen eine gesetzliche Regelung der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen sperrt. Machen Sie mit bei der E-Mail-Aktion der Initiative Lieferkettengesetz und fordern Sie Minister Altmaier zum Umdenken auf:
Aktuelles zur Initiative Lieferkettengesetz

Nach Medienberichten haben sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, kommentiert: „Die Corona-Krise hat mit aller Härte gezeigt, welche menschenrechtlichen Risiken in globalen Lieferketten stecken und dass diese Risiken die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit bei Krisen untergraben. Daher ist es konsequent, dass die Minister Heil und Müller nun konkret werden mit einem deutschen Lieferkettengesetz."

Überwindung der Corona-Krise verknüpft mit Klimaschutz, mehr Verantwortungsübernahme von Unternehmen für die Zustände bei ihren Zulieferern weltweit und eine Bildungsoffensive - aus Sicht von Germanwatch hat das Bundeskabinett gestern viele Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft richtig gesetzt. Doch die angekündigte Ambition und Umsetzung der Ziele schwankt zwischen erfreulich ehrgeizig und viel zu vage. "Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ihrer Verantwortung gerecht wird: Nie zuvor hat die EU so viel Geld in die Hand genommen um aus einer so tiefen Krise zu kommen. Nun wird es entscheidend sein, diese Mittel so intelligent einzusetzen, dass sie neben der Corona- auch die Klimakrise eindämmen und die Kluft zwischen Arm und Reich verringern“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.

In der Corona-Krise hat sich die Fragilität globaler Lieferketten auf dramatische Weise gezeigt. Die Auftragsstornierungen in der Textilindustrie, durch die im globalen Süden massenhaft Arbeiter*innen in die Armut entlassen wurden, stehen paradigmatisch für die ungerechte Lastenverteilung in globalen Lieferketten. Die resilientere Gestaltung von Lieferketten, die aktuell in aller Munde ist, darf sich deshalb nicht auf die wirtschaftliche Funktionalität beschränken, sondern muss den Schutz von Menschenrechten berücksichtigen.

Mit dieser Stellungnahme nutzt die Initiative Lieferkettengesetz die Möglichkeit, den Zwischenbericht des Sustainable Finance-Beirats zu kommentieren. Der von der Bundesregierung eingesetzte Beirat berät die Bundesregierung, Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance zu machen.

Anlässlich der gestrigen Ankündigung von EU-Justizkommissar Didier Reynders, 2021 einen Gesetzesentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorlegen zu wollen, kommentiert Johanna Kusch, Sprecherin der „Initiative Lieferkettengesetz“: „Die Ankündigung ist ein starkes Zeichen, dass verbindliche Regeln, die Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards verpflichten, das Gebot der Stunde sind. Gerade die Corona-Krise führt uns die Notwendigkeit vor Augen, Lieferbeziehungen verantwortungsbewusst und resilient zu gestalteten. Die Bundesregierung muss jetzt mit einem eigenen Beschluss für ein deutsches Lieferkettengesetz Farbe bekennen und im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft den Prozess zu einer europaweiten Regelung voranbringen.“

Anfang März 2020 hat die Bundesregierung endlich den Zweiten Zwischenbericht vorgelegt, mit dem sie den Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unter großen deutschen Unternehmen untersuchen lässt. Schon zuvor war bekannt geworden, dass nicht einmal ein Fünftel der befragten Unternehmen die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erfüllt. Dieser Wert bleibt klar hinter der Zielmarke von 50 Prozent zurück, die die Bundesregierung aufgestellt hatte. Dabei ist aus mehreren Gründen davon auszugehen, dass das eigentliche Ergebnis noch geringer ausfällt.

Die Corona-Krise dominiert derzeit alles. Während sich die Nachrichten überschlagen, müssen wir in unserem persönlichen Alltag lernen, einen Umgang mit der neuen Situation zu finden. Was bedeutet das alles für die Diskussion zum Lieferkettengesetz? Für uns ist klar: Wir treten auch weiterhin für eine Welt ein, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden.

Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir den Leitfaden überarbeitet und er kann wieder bestellt werden! Der Argumentationsleitfaden fasst die Kernbotschaften unserer Initiative zusammen und formuliert Tipps für Gespräche im Umfeld, bei öffentlichen Aktionen oder mit politisch Verantwortlichen. Außerdem enthält er die häufigsten Fragen und Argumente und formuliert Antworten auf kritische Nachfragen. Neu ist ein Überblick zu den geforderten Inhalten eines Lieferkettengesetz: Das muss drin sein!

Eine Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht.

Was muss in einem Lieferkettengesetz eigentlich drin sein, damit es diesen Namen verdient?
In diesen Tagen warten alle auf die von den Ministern Hubertus Heil und Gerd Müller angekündigten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz.
Die Initiative Lieferkettengesetz bringt ein eigenes Gutachten in die Debatte ein.
Echter Name
Echter Name
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Was ist die Initiative Lieferkettengesetz?
Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein breites, zivilgesellschaftliches Bündnis aus Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen. Germanwatch hat die Initiative mit initiiert und ist im Trägerkreis aktiv. Wir treten gemeinsam ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden — auch im Ausland. Erschreckende Berichte über brennende Fabriken, ausbeuterische Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder zeigen immer wieder: Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Daher fordern wir ein Lieferkettengesetz! Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht länger lohnen.
Datenschutz-Hinweise zu Petitionen
Die in das Formular eingetragenen Daten und E-Mail-Adresse erheben wir auf Basis des Artikel 6 (1) (b) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, um Ihre gewünschte Teilnahme an der Petition verarbeiten zu können. Hierfür nutzen wir den Online-Dienst PoliCAT. Welche Daten erfasst, wo und wie sie gespeichert werden, können Sie in der Datenschutzbestimmung von PoliCAT einsehen. Wenn Sie explizit zustimmen, dass Germanwatch e.V. Ihnen Informationen zukommen lassen kann, werden die Daten innerhalb unserer Organisation an die damit betrauten KollegInnen weitergeleitet und nicht an Dritte weitergegeben.
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