Klimaklagen bei Germanwatch

Collage relevanter Kläger:innen bei Klimaklagen, an denen Germanwatch kommunikativ und strategisch beteiligt war

Wer die Grundrechte von Individuen durch den Ausstoß von Treibhausgasen schädigt, hat eine doppelte rechtliche Pflicht: Zum einen, diese Schädigung einzustellen, sodass die (Grund-)rechte nicht untergraben werden. Zum anderen, müssen Verursacher:innen für den Schutz der Gefährdeten und auftretende Schäden aufkommen. Um diese rechtlichen Pflichten in Deutschland und auf internationaler Ebene durchzusetzen, engagiert sich Germanwatch im Bereich Klimaklagen.

Wir nutzen Klagen als strategischen Hebel, um politische Lösungen – wie für ambitionierten Klimaschutz – dort zu beschleunigen, wo Politik und Wirtschaft nicht ausreichend handeln. Wir möchten betroffenen Personen eine Stimme geben und sie dabei unterstützen, ihre Anliegen stellvertretend für eine große Zahl von Menschen vor Gericht vorzubringen und damit den Druck auf Politik und Unternehmen zu erhöhen die Menschenrechte einzuhalten und nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern. Germanwatch steht den Klimakläger:innen ideell und konkret mit Beratung, Expertisen, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit zur Seite.

Aktuell laufende Verfahren:

Gemeinsam für mehr Klimaschutz – Die Zukunftsklage

Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, ausreichende Maßnahmen für den Klimaschutz zu ergreifen. Deutschland ist nicht auf dem Pfad, seine Klimaziele und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2021 einzuhalten.

Deswegen zieht Germanwatch gemeinsam mit Greenpeace und Einzelkläger:innen vor das Bundesverfassungsgericht. Alle Menschen ab 14 Jahren, die dauerhaft in Deutschland leben können sich der Klage anschließen.

>> Weitere Informationen

>> Pressemitteilung zur Zukunftsklage

 

Verursacher haftbar machen – Der Fall RWE

Mit seiner Klage gegen RWE fordert Saúl Luciano Lliuya aus Peru, dass das Unternehmen sich an dringend notwendigen Schutzmaßnahmen beteiligen soll, um ihn und seine Mitmenschen aus der Andenstadt Huaraz vor einer Gletscherflut zu schützen.

>> Zur Website "Der Fall RWE"

>> Factsheet: Alle Informationen zum Fall auf einen Blick

 

 

Bereits abgeschlossene Klagen:

Für ein Recht auf Zukunft: Die Klima-Verfassungsbeschwerde

Im Frühjahr 2021 gab das Bundesverfassungsgericht einen bahnbrechenden Beschluss bekannt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Auslöser der Entscheidung waren mehrere Klimaklagen, darunter eine Verfassungsbeschwerde von neun jungen Menschen, die auf ihr Recht auf Zukunft geklagt hatten. Das Gericht gab den Jugendlichen Recht und erklärte das Bundesklimaschutzgesetz als teilweise verfassungswidrig. Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet unterstützten die jungen Kläger:innen.

>> Weitere Informationen

>> Zum Factsheet: "Es gibt ein Recht auf Zukunft."

 

Die EU-Klimaklage: Der People's Climate Case

Im Mai 2018 haben zehn vom Klimawandel betroffene Familien aus Europa, Kenia und Fidschi sowie ein samischer Jugendverband vor dem Europäischen Gericht den Schutz ihrer Grundrechte eingeklagt und den europäischen Gesetzgeber aufgefordert, die europäischen Klimaziele entsprechend anzupassen. Die Klage wurde 2021 in 2. Instanz vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen. Dennoch fanden die Forderungen der Kläger:innen auf politischer Ebene Anklang: Die EU passte ihre Klimaziele für 2030 an.

>> Zur Website "People's climate case"

 

 

Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Germanwatch hat als Drittintervenient zwei Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg unterstützt:

Es ging dabei um die Klimaklage der KlimaSeniorinnen aus der Schweiz, die ihre Regierung zu ambitionierterem Klimaschutz und dem Schutz ihrer Grundrecht verpflichten wollte. Sie waren erfolgreich! Es gebe, so der Gerichtshof, ein Recht aus der Menschenrechtskonvention, wonach Vereine im Namen von vom Klimawandel Betroffenen einen besseren Klimaschutz einklagen können. Eine weitere Klage war die von sechs Kindern und Jugendlichen aus Portugal gegen 27 EU-Mitgliedsstaaten und weitere Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese Staaten verletzen den Kläger:innen nach ihre Menschenrechte, da sie ihre Treibhausgase nicht ausreichend reduzieren, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Die EGMR wies diese Klage allerdings ab.

Gemeinsam mit Partnern wie Greenpeace, Scientists for Future und Climate Action Network Europe brachte Germanwatch anhand einer sogenannten Intervention weitere rechtliche Argumente in diese Verfahren ein, um ihnen zusätzich Rückenwind zu verleihen. 

Mehr Informationen: https://www.germanwatch.org/de/90742

 

Klimagerechtigkeit braucht ihre Unterstützung

Germanwatch Icon Mitmachen (zwei Hände schlagen ein)

Wir unterstützen Betroffene der Klimakrise darin, Regierungen zu mehr Klimaschutz zu verpflichten und Großemittenten zur Verantwortung zu ziehen. Die strategische und kommunikative Begleitung der Klimaklagen ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!

Aktuelles zu Klimaklagen

Pressemitteilung
Germanwatch freut sich über große Wertschätzung für das Engagement des Peruaners, der RWE auf Beteiligung am Schutz vor Klimawandelrisiken verklagt
Saúl Luciano Lliuya wird der Kasseler Bürgerpreis „Das Glas der Vernunft“ verliehen. Diese Entscheidung haben heute Vorstand und Kuratorium der Gesellschaft der Freunde und Förderer dieses Preises bekanntgegeben. Die 28. Verleihung der renommierten Auszeichnung findet am 23. September (Sonntag) in Kassel statt. Der peruanische Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya, der derzeit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm gegen den Energiekonzern RWE wegen Klimarisiken klagt, wird den Preis persönlich entgegennehmen.
Pressemitteilung
Von der Klimakrise betroffene Familien aus Europa und Ländern außerhalb der EU klagen vor dem Gericht der Europäischen Union. Der Vorwurf: Die EU-Klimaziele für 2030 liefern nicht den notwendigen Beitrag zur Abwendung gefährlicher Klimawandelfolgen und verletzen deshalb die Grundrechte der Kläger.
Heute haben zehn Familien aus fünf EU-Staaten, Kenia und Fidschi sowie eine Jugendorganisation aus Schweden Klage gegen die Europäische Union eingereicht. Sie werfen der EU vor, dass die Klimaziele bis 2030 unzureichend seien und damit ihre Grundrechte verletzten. Es klagen ausschließlich Familien, die direkt von Folgen des Klimawandels bedroht sind. Eine solche Klage ist auf EU-Ebene bisher einzigartig. Die Familien wollen insbesondere erreichen, dass die EU den unzureichenden Reduktionspfad für die Emissionen sowie die Klima- und Energieziele für 2030 verbessert und die dafür notwendigen Maßnahmen verabschiedet.
Publikation
Schäden und Verluste durch die Auswirkungen des Klimawandels sind für viele Menschen bereits Realität, besonders aber für die Verletzlichsten. Bisher gibt es im Rahmen des Klimaregimes (UNFCCC) noch keine Aussicht auf ausreichende finanzielle Unterstützung, um mit tatsächlichen Schäden und Verlusten umzugehen. Dort wo Fortschritt in der internationalen Klimadiplomatie auf sich warten lässt, beginnen die Betroffenen nun den Rechtsweg zu gehen, um Schäden und Verluste zu adressieren. Basierend auf dieser Einschätzung analysiert das Papier den Status quo internationaler Klima-Klagemechanismen (climate litigation) und legt offen, wie aktuelle Gerichtsverfahren ein abstraktes Risiko von Klimaklagen in ein konkretes verwandeln
Meldung
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um den Fall Huaraz.
Pressemitteilung
RWE-Anwälte haben zum zweiten Mal erfolglos versucht, den Beweisbeschluss des OLG Hamm anzufechten / Bisher keine ernsthaften Bemühungen seitens des beklagten Konzerns, sich auf Gutachter zu einigen
Germanwatch übt deutliche Kritik am Verhalten der RWE AG und ihrer Anwälte in dem Verfahren Lliuya gegen RWE vor dem Oberlandesgericht Hamm. In dem als "Klimaklage" bekannt gewordenen Fall versucht das beklagte Unternehmen offenbar, die bereits im November angeordnete Beweisaufnahme so lange wie möglich zu verzögern. Das Gericht hat nach der deutlich und in vollem Umfang zurückgewiesenen ersten "Gegenvorstellung" nun auch eine zweite "Gegenvorstellung" klar zurückgewiesen. Gutachter für die Beweisaufnahme wurden seitens RWE jedoch nach Informationen von Germanwatch noch immer nicht vorgeschlagen.
Pressemitteilung
"Klimaklage" vor dem OLG Hamm: Zivilsenat weist Gegenvorstellung von RWE zurück - Verfahren geht in Beweisaufnahme
Das Oberlandesgericht Hamm hat im Verfahren des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE eine Art Eilantrag ("Gegenvorstellung") des Unternehmens gegen den Beweisbeschluss zurückgewiesen und unmissverständlich klargestellt: Große Emittenten können für Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Beschluss wurde schriftlich mitgeteilt. Damit kann es nun unverzüglich in die Beweisaufnahme gehen.
Publikation
Der Fall RWE zeigt die besondere Verantwortung großer Energiekonzerne auf
Dieses Factsheet gibt Ihnen einen Überblick über das Ziel, die Hintergründe und die bisherigen Meilensteine dieser Musterklage im Fall RWE. Es zeigt außerdem auf, wie Sie Saúl Luciano Lliuya bei seinem Anliegen für globale Klimagerechtigkeit und die Menschen in Huaraz unterstützen können.
Pressemitteilung
Saúl Luciano Lliuya gegen RWE: Nach der rechtlichen Debatte folgt nun die wissenschaftliche Beweisführung vor Gericht - Investoren weltweit müssen ab jetzt neue Klagerisiken beachten
Die heute verkündete Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm für den Eintritt in die Beweisaufnahme im Fall Saúl Luciano Lliuya gegen RWE ist von größter rechtlicher Bedeutung. Erstmals hat ein Gericht bejaht, dass prinzipiell ein privates Unternehmen für seinen Anteil an der Verursachung klimabedingter Schäden verantwortlich ist. Dies gilt dann, wenn ein Anteil konkreter Schäden oder Risiken für Privatpersonen oder ihr Eigentum den Aktivitäten des Unternehmens zugeordnet werden kann.
Pressemitteilung
Votum des Oberlandesgerichts Hamm
Der 5. Zivilsenat des OLG Hamm hat heute Rechtsgeschichte geschrieben: Er hat klar zu erkennen gegeben, dass große Emittenten wie RWE grundsätzlich verpflichtet sind, Betroffene von Klimaschäden in armen Ländern zu unterstützen. Damit geht die Klimaklage von Saúl Luciano Lliuya gegen RWE in die nächste Phase. Am 30.11. soll der Beschluss zur Beweisaufnahme verkündet werden. Im Rahmen dieser muss dann gezeigt werden, dass die Belege in diesem Einzelfall reichen, um RWE zu den geforderten Zahlungen zu verpflichten. Das heutige Votum des Gerichts hat aber schon jetzt Bedeutung für sehr viele vom Klimawandel bedrohte Menschen.
Pressemitteilung
Am 13. November verhandelt der 5. Zivilsenat in zweiter Instanz den Fall des peruanischen Bergführers Saúl Luciano Lliuya gegen RWE.
Am 13. November (Montag) ab 12:30 Uhr wird der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm die Berufung des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya mündlich verhandeln. Der Termin fällt mitten in die zweiwöchige UN-Klimakonferenz in Bonn (6. - 17. Nov.). Bei dem als "Klimaklage" bekannt gewordenen Fall geht es um die Frage, ob der Energiekonzern RWE anteilig für Schutzmaßnahmen vor Klimawandelfolgen in den Hochanden aufkommen muss. Dort droht eine Flutwelle infolge eines durch den Klimawandel stark angeschwollenen Gletschersees oberhalb der Stadt Huaraz. Das Landgericht Essen hatte die Zivilklage in erster Instanz des in Europa einmaligen Falles abgewiesen. Nun geht es darum, ob die Beweisaufnahme eröffnet wird.

Strategische Klimaklagen

Germanwatch Icon Analysieren

Ein zentrales Kennzeichen strategischer Klimaklagen ist, dass die von ihnen verfolgten gemeinnützigen Ziele weit über das individuelle Interesse der Kläger:innen hinausreichen. Sie zielen etwa darauf ab, den Klimaschutz und den Schutz der Grundrechte zu verbessern, entsprechende Präzedenzfälle zu schaffen, überfällige politische Entscheidungen anzustoßen und Öffentlichkeit herzustellen.

 

Kurz-Dokumentation über den Fall RWE

 

Gemeinsam für Klimagerechtigkeit!

Banner: Collage mit Portraits von Unterstützer:innen von Saúl

Globale Nachbarschaft in der Klimakrise

Vom Ahrtal bis zu den Anden, überall bekommen Menschen die dramatischen Folgen des Klimawandels zu spüren. Saúl Luciano Lliuya – ein Bauer und Bergführer – lebt in Peru, wo die globale Erwärmung massiv zum Schmelzen der Gletscher beiträgt. Er fordert deshalb Schutz von einem großen Verursacher ein - dem deutschen Energiekonzern RWE. Sein Fall steht stellvertretend für viele Betroffene der Klimakrise und zeigt: Im Einsatz für Klimagerechtigkeit sind wir verbunden und müssen zusammenstehen. Zeige ihm jetzt deine Unterstützung!

Stimmen der Kläger:innen

Mit dieser herausragenden Entscheidung steht nun fest: Wirksamer Klimaschutz muss heute passieren und nicht erst morgen. Nur so können unsere Grundrechte und unser Lebensraum in Zukunft geschützt werden. Ich freue mich sehr über diesen Erfolg und die politische Dynamik, die die Entscheidung schon jetzt auslöst.“,

freut sich der Kläger Lüke Recktenwald aus Langeoog über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Mehr Klimaschutz durch Recht?