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Rechtsgutachten zeigt: Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes, wie von der Bundesregierung vorgesehen, ist nicht mit EU-Recht vereinbar

Die von der Bundesregierung im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes steht im Widerspruch zu EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland im Mai in Auftrag gegebenes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten. „Die kürzlich beschlossene EU-Lieferkettenrichtlinie bestimmt, dass im Zuge ihrer Umsetzung in nationales Recht das im jeweiligen Land bereits bestehende Schutzniveau nicht abgesenkt werden darf. In Deutschland darf also das Schutzniveau des nationalen Lieferkettengesetzes durch die Richtlinie nicht geschwächt werden“, erklärt Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch, Professorin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Autorin des Gutachtens.

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Beim nationalen Klima- und Naturschutz wurden dramatische Kürzungen verhindert / Längerfristige Zukunftsinvestitionen sind auch in Deutschland nicht gesichert / Reform der Schuldenbremse deshalb nötig / Lieferkettengesetz darf nicht ausgehöhlt werden

Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch sieht auch nach der heute vorgestellten Einigung zum Bundeshaushalt 2025 weiter Handlungsbedarf, um Deutschlands öffentliche Finanzen für die Herausforderungen der Zukunft aufzustellen. „Es ist eine Erleichterung, dass größere Kürzungen beim Klima- und Naturschutz sowie bei der sozialen Sicherung abgewehrt wurden. Für das kommende Jahr ist zwar die notwendige Unterstützung für den klimaneutralen Umbau in Deutschland nun weitestgehend gesichert, doch Bürgerinnen und Bürger sowie die Industrie brauchen mehrjährige Planungssicherheit beim Übergang zur Klimaneutralität. Daher wird es entscheidend sein, die Förderprogramme auch langfristig abzusichern“, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.

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Beschlüsse des Europäischen Rates geben der Kommission deutliches Mandat für Weiterführung und Vertiefung des Green Deal / Germanwatch fordert stärkeren Fokus auf sozialverträgliche Umsetzung und ländliche Räume

Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch begrüßt, dass sich die Europäischen Staats- und Regierungschefs in ihrer Strategischen Agenda für die kommenden fünf Jahre beim Klimaschutz für Kontinuität entschieden haben. „Dieser Beschluss ist ein ausreichend starkes Mandat für die Fortsetzung und Vertiefung des Europäischen Green Deal. Der Green Deal bleibt das Koordinatensystem der wirtschaftlichen Entwicklung in der EU. Die Staats- und Regierungschefs haben die Bedrohung durch Erderhitzung, Artenverlust und Umweltverschmutzung deutlich benannt und Verlässlichkeit auf dem Weg zur Klimaneutralität angekündigt. Die Kommission hat damit den Auftrag bekommen, das Beschlossene umsetzen und notwendige Ergänzungen vorzuschlagen“, so Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.

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Beschwerde von Greenpeace und Germanwatch offen für Mitkläger:innen

Fünf deutsche Umweltverbände werden gemeinsam mit Kläger:innen aus allen Teilen der Gesellschaft insgesamt drei neue Verfassungsbeschwerden gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie die Entkernung des Klimaschutzgesetzes erheben. Dies kündigten die Verbände für den Fall an, dass Bundespräsident Steinmeier die Gesetzesänderung unterschreiben sollte. Germanwatch und Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) führen jeweils eine Beschwerde mit Kläger:innen, die in unterschiedlichen Lebensbereichen von der Klimakrise betroffen sind.

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Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Germanwatch, Naturschutzbund Deutschland (NABU) und WWF Deutschland

Mietende, Vermietende und das Klima profitieren gleichermaßen von einem bundesweiten Solarstandard für Dächer. Das zeigt eine am heutigen Dienstag vorgestellte Studie, die von den Umweltorganisationen BUND, DUH, Germanwatch, NABU, WWF und dem Umweltdachverband DNR beauftragt wurde. Darin hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE finanzielle Vorteile der Einführung eines bundesweiten Solarstandards für Dächer von Mehrfamilienhäusern untersucht. Im Fokus steht die Frage, inwieweit vor allem Mietende von einem bundesweiten Solarstandard finanziell profitieren.