Klimaklage
Unternehmen wie RWE, die große Mengen Treibhausgase ausstoßen, können grundsätzlich für ihren Anteil an der Verursachung klimabedingter Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Hamm am 30. November 2017 im Fall Saúl Luciano Lliuya gegen RWE mit der Entscheidung, in die Beweisaufnahme zu gehen.
Das Europäische Parlament macht Tempo beim Klimaschutz. Die Abgeordneten haben heute der EU-Verhandlungsdelegation für den UN-Klimagipfel in Katowice im Dezember ein Mandat mitgegeben, in dem sie fordern, die EU müsse ihr Ziel zur Reduktion der Treibhausgase von derzeit 40 Prozent (unter dem Niveau von 1990) auf 55 Prozent anheben.
In seinem neuesten Politikpapier „Zeit-gerechte Klimapolitik: Vier Initiativen für Fairness“ schlägt der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen (WBGU) der Bundesregierung die Förderung von vier Initiativen einer modernen und zeitgerechten Klimapolitik vor. Eine dieser Initiativen besteht in einem effektiven Rechtsschutz für Menschen, die durch den Klimawandel geschädigt werden. Germanwatch favorisiert politische Lösungen, um diesen Rechtsschutz zu gewährleisten. Aber solange es diese nicht gibt, begrüßt Germanwatch diese Empfehlung des WGBU, Klagen von Einzelpersonen gegen Großemittenten zu unterstützen.