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Große Unternehmen sind schon heute nach deutschem Recht dazu verpflichtet, ihre Geschäftsmodelle am 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Von großen Teilen der Wirtschaft bisher unbeachtet, existieren schon jetzt handfeste klimabezogene Pflichten, die Unternehmen zum Handeln zwingen. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten der Hamburger Kanzlei Günther, das die Dorothea-Laura-Janina Sick-Umweltstiftung gemeinsam mit den Umweltorganisationen Germanwatch und Protect the Planet in Auftrag gegeben hat. „Es ist für Unternehmen nicht einfach, bei den teils unübersichtlichen Pflichten im Klimabereich zu einer klaren Einschätzung zu kommen. Dabei steht es außer Frage, dass sie handeln und Verantwortung übernehmen müssen", kommentiert Dorothea Sick-Thies, Unternehmerin, Aufsichtsrätin der SICK AG und Gründerin der Sick-Umweltstiftung.
In einem gemeinsamen Brief plädieren neun deutsche Organisationen aus dem Umwelt- und Wirtschaftsbereich - darunter der WWF, NABU und Germanwatch - an die Bundesregierung und die EU-Kommission, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) nicht weiter zu verwässern. Das vom Expert:innengremium EFRAG empfohlene Ambitionsniveau müsse wiederhergestellt werden, zumal es auch von Unternehmen und Unternehmensverbänden mitgetragen wird. Der Brief fällt in die letzten Tage der öffentlichen Konsultation zu den delegierten Rechtsakten der ESRS, die die Vorgaben der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) umsetzen.
Mit Spannung erwartet Germanwatch die morgige Anhörung im Klima- und Energie-Ausschuss des Bundestags zur Abscheidung und Nutzung oder Deponierung von CO2. Aus Sicht der Umwelt- und Entwicklungsorganisation ist die öffentliche Anhörung wichtig, da bei diesem stark umstrittenen Thema ein möglichst breiter gesellschaftlicher Konsens erzielt werden sollte. Die jüngsten Entwicklungen im Stakeholder-Dialog der Bundesregierung zur Carbon Management Strategie sowie beim Heizungsgesetz drohten aber die Grundlage für einen klaren Fahrplan Richtung Erneuerbare Energien zu konterkarieren.
Zu den gestern von der Bundesregierung veröffentlichten Änderungen am Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erklärt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch: „Es ist erfreulich, dass nach vielen Jahren Stillstand das heiße Eisen Gebäudebestand endlich angepackt wird. Aber dem Gesetz wird es in dieser Form nicht gelingen, den Gebäudesektor auf Kurs zum Erreichen der Klimaziele 2030, 2040 und 2045 zu bringen. Der Anlauf für die Wärmewende ist zu lang: Größere Emissionsreduzierungen wird es erst zum Ende des jetzigen Jahrzehnts geben.“
Fünf Umwelt- und Entwicklungsorganisationen üben deutliche Kritik an der Bundesregierung: Obwohl bereits morgen die Einreichungsfrist für die neuen Entwürfe der Nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) durch die Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission endet, ist in Deutschland bisher fast nichts über den Entwurf bekannt. Der NECP ist ein wichtiges Planungsinstrument zur Bewältigung der Klimakrise. Seine Erstellung ermöglicht die Beteiligung der Bürger:innen und der Zivilgesellschaft, um in den Mitgliedstaaten die notwendigen Politiken und Maßnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Energiesparen für den Zeitraum zwischen 2021 und 2030 festzulegen und um die Energie- und Klimaziele für 2030 zu erreichen.
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