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Lieferkettengesetz morgen im Kabinett: Nichtregierungsorganisationen kritisieren fragliche Wirkung des Entwurfs im Rohstoffsektor / Gesetz werde in dieser Form UN-Leitprinzipien nicht gerecht

Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen. „Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreises Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. “Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden."

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Insbesondere große Emittenten wie USA, Japan und China müssen in den kommenden Monaten liefern – aber auch Staaten wie Indien oder Indonesien stehen in der Verantwortung

Die kommenden Monate sind nach Einschätzung von Germanwatch entscheidend dafür, ob das globale Wettrennen zu Netto-Null-Emissionen 2050 in Fahrt kommt. Das Nachschärfen der Klimapläne der Staaten für 2030 ist dafür der Lackmustest. Nach dem heute erschienenen Synthesebericht der Klimarahmenkonvention UNFCCC reichen die bisherigen Klimapläne – inklusive der bereits verbesserten - in der Summe bisher lediglich aus, um die Emissionen bis 2030 knapp unter die Emissionsmenge des Jahres 2010 zu drücken. Der Weltklimarat IPCC hält hingegen ungefähr eine Halbierung der Emissionen in diesem Zeitraum für nötig, um den globalen Temperaturanstieg auf maximal 1,5 Grad zu stabilisieren.

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Ambitionierter Abschlussbericht: Regierung sollte mit Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode beginnen / Empfehlungen zu Investitionen aus öffentlichen Geldern und zukunftsgerichteten Berichtspflichten können wichtigen Rahmen für Transformation setzen

Germanwatch sieht im Abschlussbericht des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung gute Vorschläge für den Weg in eine nachhaltige und krisenfeste Zukunft des Wirtschafts- und Finanzstandorts Deutschland. Knapp zwei Jahre nach seiner Einberufung durch die Regierung hat der Beirat mit den Empfehlungen seines Berichts den Kurs gezeichnet, um Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance zu machen. „Mit diesem größtenteils ambitionierten, aber auch realistischen Empfehlungspaket ist dem Sustainable Finance-Beirat ein starker Anstoß zum notwendigen Wandel in Wirtschaft und Finanzwelt gelungen. Bei konsequenter Umsetzung der Empfehlungen werden sowohl die ökologischen Lebensgrundlagen als auch die Finanzmarktstabilität gesichert. Dies bedeutet auch eine große Chance, um die deutsche Wirtschaft fit für den internationalen Wettbewerb der Transformation zu machen”, sagt Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch und Mitglied des Beirats.

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Klimaklage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte richtet sich gegen 33 Staaten – darunter auch Deutschland / Sechs Kinder und Jugendliche aus Portugal fordern stärkere Reduzierung von Emissionen, um ihre Menschenrechte zu schützen / Im Rahmen der nun beantragten Intervention von Germanwatch und FFF sollen zusätzliche Expertise und Argumente in das Verfahren eingebracht werden

Germanwatch hat gemeinsam mit Fridays for Future Deutschland heute einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestellt, um einer Klimaklage von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen als Streithelfer beizutreten. Sie unterstützen damit offiziell das Anliegen der jungen Klägerinnen und Kläger. Die Klage richtet sich gegen alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Russland, die Türkei und die Ukraine als weitere große europäische Emittenten. Diese Staaten verletzen nach Ansicht der klagenden Jugendlichen ihre Menschenrechte, da sie ihre Treibhausgase nicht ausreichend reduzieren, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Sie berufen sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die nach ihrer Interpretation die europäischen Regierungen zu einer Reduktion von Treibhausgasen innerhalb ihrer Grenzen sowie zu einer Verantwortungsübernahme für die Emissionen, die im Ausland freigesetzt werden, verpflichtet.

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Erster Schritt für besseren Schutz der Menschenrechte – aber Kritik an nur anlassbezogener Überprüfung in tiefergehender Lieferkette und Beschränkung auf große Konzerne

Die Einigung auf die Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes nach monatelangen, zähen Verhandlungen trifft bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch auf ein geteiltes Echo. „Diese Einigung auf ein Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Menschenrechte in den Lieferketten deutscher Unternehmen zu stärken. Aber für wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen ist er noch zu klein“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.