Aktuelles
Der heute Nacht zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament erzielte Kompromiss zum Europäischen Klimagesetz ist nach Einschätzung der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch unzureichend. Zwar bedeutet das Klimaziel von mindestens minus 55 Prozent netto für 2030 ungefähr eine Verdopplung des Klimaschutz-Tempos im Vergleich zum bisherigen EU-Ziel. Aber mit Blick auf das wissenschaftlich Erforderliche für das 1,5-Grad-Limit und auf die Forderung des EU-Parlaments, 60 Prozent als Ziel zu setzen, ist dies deutlich zu wenig.
Änderungsvorschläge für das Lieferkettengesetz im Bereich Umwelt. Inwieweit geht der aktuelle Gesetzentwurf auf Umweltrisiken ein? Was müsste ergänzt werden? Kurz und knapp gehen wir auf die aktuelle Umsetzung von umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz (Sorgfaltspflichtengesetz) ein und machen konkrete Änderungsvorschläge, wie eine wirkungsvolle umweltbezogene Sorgfaltspflicht im Gesetz noch verankert werden könnte.
Trotz COVID stehen der Klimawandel und der Übergang zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft weiterhin ganz oben auf der Agenda von Gesellschaften, Unternehmen und Regierungen in der EU und auch in Deutschland. Die EU schreitet mit ihrem europäischen Green Deal voran, um die Geschwindigkeit des wirtschaftlichen Übergangs deutlich zu beschleunigen. Aber werden die EU und Deutschland in den kommenden Jahren die Geschwindigkeit des Transformationsprozesses hochhalten können? Oder werden Regierungen und Unternehmen zukünftig anderen Themen Vorrang vor der Klima-Agenda geben? In seinem Artikel „Germany’s Green Transition: Will It Continue?“ analysiert Oldag Caspar diese Frage für den führenden russischen Außenpolitik-Think-Tank Valdai Club.
Unternehmerische Sorgfaltspflichten gelten als ergänzender regulatorischer Ansatz, um die von Unternehmen direkt und indirekt verursachten Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Wertschöpfungsketten zu beenden.
In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Sorgfaltspflichtendebatte vornehmlich um menschenrechtliche Belange gedreht. So definieren die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) Anforderungen für Unternehmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, während Ausgestaltung und Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten in dem vergangenen Jahr kontrovers diskutiert wurden. Das folgende Diskussionspapier bietet einen Überblick über den aktuellen Debattenstand zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und beleuchtet anhand zweier Fallbeispiele im Bergbausektor (Cerro Matoso, Kolumbien, und LLurimagua, Ecuador) ihre Relevanz und ihren Mehrwert.
Dieses Jahr wird entscheidend sein für die zukünftige Klimapolitik in Deutschland und Europa. Dabei kommt dem Bereich Sustainable Finance bei der Verbesserung von Klimaschutz und nachhaltigem Wachstum eine Schlüsselrolle zu. Aus diesem Grund hat sich Germanwatch mit der Allianz für Unternehmenstransparenz zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen wir uns für mehr Unternehmensverantwortung und Offenlegungspflichten einsetzen und so auf das Erreichen der Klimaziele der EU und von Paris hinwirken. Im zweiten Artikel unserer Reihe „Full Disclosure: Das monatliche Briefing zu Offenlegungsvorschriften in der EU“ beleuchten wir die Reform der EU-Richtlinie zur sogenannten nicht-finanziellen Berichterstattung.
Angesichts der unzureichenden Ergebnisse des heutigen Klima- und Entwicklungsgipfels fordern Germanwatch und CARE ambitioniertere Maßnahmen zur Unterstützung der massiv unter der Klimakrise leidenden Menschen im Globalen Süden. Klare Forderungen und Ziele blieben bei der Ministerkonferenz unter britischer Leitung Mangelware, kritisieren beide Organisationen. „Wir steuern auf eine massive Vertrauenskrise beim kommenden Klimagipfel im November zu. Konkrete und sichere Zusagen zur internationalen Klimafinanzierung noch vor dem Klimagipfel sind die Voraussetzung für einen neuen Vertrauensaufbau“, sagt David Ryfisch, Leiter des Teams Internationale Klimapolitik bei Germanwatch.