Saúl Luciano Lliuya gelingt mit seiner "Klimaklage" ein historischer Durchbruch
Großemittenten von Treibhausgasen wie RWE können grundsätzlich für Schutzmaßnahmen gegen Klimaschäden verantwortlich gemacht werden. Das bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 30. November im Fall „Saúl Luciano Lliuya gegen RWE“ mit der Verkündung der Entscheidung, in die Beweisaufnahme zu gehen. Schon während der mündlichen Verhandlung etwa zwei Wochen zuvor hatten die Richter des OLG Hamm klar zu erkennen gegeben, dass große Emittenten wie RWE grundsätzlich verpflichtet sind, von Klimaschäden betroffene Menschen in ärmeren Ländern zu unterstützen.