Safeguard vital antimicrobials for human health
Auf EU-Ebene wird aktuell über einen sogenannten delegierten Rechtsakt diskutiert. Dieser soll Kriterien zur Auswahl von Antibiotika liefern, die allein dem Menschen vorbehalten und dann nicht mehr in der Tierhaltung eingesetzt werden können. Am 15. September wird das EU-Parlament über einen Einspruch zu diesem Rechtsakt entscheiden. Der Einspruch sieht im Kern vor, den Rechtsakt noch einmal so zu überarbeiten, dass auch für den Menschen wichtigste Antibiotika („critically important antimicrobials with the highest priority“, WHO) zur Bewahrung ihrer Wirksamkeit erfasst werden können.