Durchbruch für die internationale Klimafinanzierung: Grüner Klimafonds (GCF) startklar
Der Druck auf die 24 Mitglieder des Direktoriums des Grünen Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) hätte nach der letzten Sitzung im Februar diesen Jahres kaum größer sein können: Mit lediglich zwei Entscheidungen zu den insgesamt acht grundlegenden Voraussetzungen für den noch dieses Jahr geplanten Beginn des GCF-Ressourcenmobilisierungsprozesses, waren die GCF-Direktoriumsmitglieder aus Bali abgereist – auch nachdem alte Spannungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern wieder zum Vorschein kamen. Dementsprechend getrübt war die Stimmung im Nachklang des Treffens, zum Teil begleitet von gegenseitiger Schuldzuweisung und Misstrauensbekundungen.
Die 7. Sitzung des GCF-Direktoriums, die vom 18.-21. Mai im südkoreanischen Songdo stattfand, stand somit auch unter dem Stern, das Vertrauen auf beiden Seiten wieder zu festigen und zudem ein wichtiges politisches Signal im Vorlauf auf den von UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon für September einberufenen Klimagipfel am Rande der UN-Generalversammlung in New York und die UN-Klimakonferenz in Lima Anfang Dezember zu senden: den GCF endlich startklar für den Empfang und die Verteilung von Geldern zu machen, und damit zeitgleich die ernsthafte Absicht der beteiligten Länder zu unterstreichen, den GCF als wichtigsten Baustein der internationalen Klimafinanzierung zu etablieren und ihn nicht länger als leere Hülle existieren zu lassen.
Um der wichtigsten Sitzung in der jungen Geschichte des GCF daher bereits vorab zielgerichtet den richtigen Impuls zu geben, entschieden sich die beiden Co-Vorsitzenden des GCF – Manfred Konukiewitz aus Deutschland und José Maria Clemente Sarte Salceda aus den Philippinen – die Agenda des Treffens auf die ausstehenden sechs Entscheidungen und die Modalitäten für den anschließenden Beginn des Ressourcenmobilisierungsprozesses zu beschränken; auch als Lehre aus den Erfahrungen von Bali, wo wertvolle Zeit mit langwierigen Diskussionen zu eher weniger relevanten Themen, wie beispielsweise den Reisekosten- und Verwaltungsvorschriften des Fonds, vergeudet wurde. Weitere wichtige ausstehende Entscheidungen wurden somit auf die kommende Sitzung im Oktober vertagt.
Nach kurzer Einführung aller Agendapunkten im Plenum, bei der die Dokumente und Beschlussvorlagen des Sekretariats diskutiert wurden, wurde die Arbeit der Direktoriumsmitglieder anschließend in mehreren fokussierten Arbeitsgruppen aufgenommen, um möglichst zeiteffizient an den verbleibenden sechs Entscheidungen bis zur Beschlussreife zu feilen. Dabei wiesen die Co-Vorsitzenden wiederholt darauf hin, dass "das Perfekte nicht der Feind des Guten" sein sollte, und dass es sich bei den zu verabschiedenden Politiken um "Erstentscheidungen" handelt, deren Angemessenheit in regelmäßigen Abständen überprüft werden soll.
Zentrale Entscheidungen der GCF-Sitzung
Tatsächlich gelang es dem GCF-Direktorium - auch Dank der starken Führung der beiden Co-Vorsitzenden - nach 60 langen Verhandlungsstunden in 4 Tagen alle sechs ausstehenden Politiken, die als unabdingbar für die GCF-Ressourcenmobilisierung betrachtet werden, zu verabschieden. Die erste Entscheidung betraf das Rahmenwerk für die Akkreditierung von nationalen, regionalen und internationalen Implementierungsinstitutionen. Dabei ging es vor allem auch um die sozialen und ökologischen Standards, sowie die notwendigen treuhänderischen Sorgfaltspflichten, die die entsprechenden Institutionen zu erfüllen haben, wenn sie durch den GCF geförderte Projekte und Programme umsetzen. Hierbei entschied sich das Direktorium, die zugrundegelegten Standards individuell an Art, Umfang und Risiken der vorgeschlagenen Aktivitäten anzupassen (sog. "fit-to-purpose"-Ansatz). Um die Arbeit des Direktoriums bei Akkreditierungsangelegenheiten zu unterstützen, wurde die Einrichtung eines Akkreditierungspanels beschlossen, das aus sechs unabhängigen technischen Experten aus Industrie- und Entwicklungsländern bestehen soll. Als eines der ersten Aufgaben soll das Panel nun mit Unterstützung des Sekretariats prüfen, ob und in wie weit sich Institutionen, die bereits bei anderen relevanten Fonds (z.B. der Globalen Umweltfaziliät oder dem Anpassungfonds) akkreditiert sind, in einem beschleunigten Antragsprozess ebenfalls für den GCF akkreditieren lassen können.
Darüber hinaus hat das Direktorium auch eine Entscheidung für den Prozess zur Bewilligung von Projekt- und Programmanträgen getroffen. Hier wurden zunächst in sechs Schritten der Projektzyklus von Entwicklung von Projekten und Programmen bis hin zur Bewilligung durch das GCF-Direktorium definiert. Die übernächste GCF-Direktoriumssitzung wird sich darauf aufbauend auch mit dem Prozess nach einer erfolgreichen Bewilligung beschäftigen (z.B. mit der Überwachung der Projektergebnisse). Analog zur Akkreditierungsentscheidung wurde auch hier die Einrichtung eines unabhängigen technischen Beratungspanels beschlossen, das eine Beurteilung der Projektanträge vornehmen und dem GCF-Direktorium daraufhin eine Empfehlung aussprechen soll.
Eine weitere wichtige Entscheidung betraf die Struktur zur Überprüfung des Erfolgs der Tätigkeiten des gesamten Fonds. Hierzu verabschiedete das Direktorium eine Reihe unterschiedlicher Indikatoren, anhand derer man Ergebnisse des durch den GCF geförderte Aktivitäten für die Bereiche Emissionsminderung und Anpassung bewerten kann. Dabei wurden neben allgemeinen Indikatoren für die Auswirkungen auf Fondsebene (z.B. Emissionsreduktion durch erhöhte emissionsarme Stromerzeugung) auch Indikatoren für Ergebnisse auf Projekt- und Programmebene festgelegt (z.b. verstärkte Regulierungssysteme für emissionsarme Planung und Entwicklung). Die vorher stark diskutierte Verwendung von nationalen oder sektorweiten Indikatoren wurde dem Ermessen des Empfängerlandes überlassen. Ebenso wichtig war die Entscheidung zum Finanzrisiko- und Investitionsrahmenwerk. Dieses legt fest, welche Art von Projekten und Programmen gefördert werden sollen und welche Finanzrisiken der Fonds dabei berücksichtigen muss. Das Direktorium beschloss dazu eine Investmentstrategie und Portfolioziele, die sich an der Allokationsentscheidung von Bali (langfristige 50:50 Aufteilung zwischen Minderung und Anpassung, 50% der Anpassungsgelder für LDCs, etc.) orientiert. Darüber hinaus wurden Kriterien für die Beurteilung von Projekt- und Programmanträgen verabschiedet, allerdings ohne eine Gewichtung dieser Kriterien zu beschließen. Hierzu soll es bei der kommenden Direktoriumssitzung im Oktober einen Vorschlag geben.
Zu guter Letzt entschied das Direktorium zudem noch über die Struktur des Fonds, sowie die Modalitäten für die Tätigkeiten der Finanzierungsfenster für Anpassung und Emissionsminderung, sowie der Privatsektorfazilität - zwei grundlegende Entscheidungen, die aber zu keinen größeren Diskussionen in Songdo führten.
Start in den Ressourcenmobilisierungsprozess
Da nun die insgesamt acht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt waren, bildete den Abschluss der 7. Sitzung die Entscheidung zum Beginn des Ressourcenmobilisierungsprozesses. Das Direktorium beschloss, auf einem ersten Treffen von "interessierten Beitragszahlern" Ende Juni über die weiteren Modalitäten und Richtlinien für erste Beiträge zu beraten. Zudem unterstreicht es in seiner Entscheidung die Notwendigkeit, bis Ende November 2014 erste Einzahlungsverpflichtungen zu verkünden. Das Treffen wird dabei neben den bereits genannten "Interessenten" auch von Mitgliedern des Direktoriums, sowie je einem Teilnehmer der "aktiven Beobachter" (aus Zivilgesellschaft und Privatsektor) begleitet.
Nach der durchweg als Erfolg zu bezeichnenden Sitzung des GCF-Direktoriums in Songdo gilt es nun tatsächlich die Weichen für den Einzahlungsprozess zu legen. Das am 30. Juni/1. Juli in Oslo einberufene Gebertreffen ist dazu ein erster wichtiger Schritt. Darüber hinaus sind die Modalitäten für die Operationalisierung des GCF bei weitem nicht abgeschlossen. Die Entscheidungen, die in Songdo auf das nächste Treffen im Oktober auf Barbados vertagt wurden, sind vor allem für die Frage des Direktzugriffs von großer Bedeutung, und zum Teil eng mit den nun beschlossenen Politiken verknüpft. Hierzu gehören die Umsetzung des GCF-Mandats für einen gendersensiblen Ansatz, das überarbeitete Arbeitsprogramm zur Vorbereitung von Entwicklungsländern und die Entwicklung von Projektpipelines zur Finanzierung durch den GCF, die zusätzlichen Modalitäten für den erweiterten Direktzugriff und die Schlüsselentscheidung zur Gewährleistung der Eigenverantwortung der Empfängerländer. Zudem gibt es in vielen der nun getroffenen Entscheidungen noch diverse Details, die auf den kommenden Sitzungen des GCF-Direktoriums geklärt werden müssen.
Das GCF Sekretariat rund um die geschäftsführende Direktorin Hela Cheikhrouhou hat bis Mitte Oktober jedenfalls alle Hände voll zu tun, um die über 30 Papiere zu den wichtigen Entscheidungen vorzubereiten und der 8. Direktoriumssitzung auf Barbados so zu einem ähnlichen Erfolg zu verhelfen.
- Mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).
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Dieser Beitrag ist auch auf http://www.deutscheklimafinanzierung.de/ erschienen.