Altersvorsorge mit Gesellschaftlicher Zukunftsverantwortung verbinden.
Gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch und Forum Nachhaltige Geldanlagen
Berlin, 15. September 2005. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen und Germanwatch begrüßen das Inkrafttreten einer zukunftsweisenden Gesetzesänderung im Versicherungsaufsichtsgesetz. Neben Pensionsfonds müssen nun auch alle Pensionskassen und betrieblichen Direktversicherungen nach Zustimmung durch den Bundesrat offen legen, ob und wie sie ökologische und soziale Kriterien bei der Kapitalanlage berücksichtigen. Das entsprechende Gesetz ist am 29. August in Kraft getreten.
"Mehr Verbraucherschutz durch mehr Transparenz war eine der wichtigen Zielsetzungen dieser Gesetzesinitiative" kommentiert Klaus Milke, stellvertretender Vorsitzender von Germanwatch. "Die Berichtspflicht wird das Vertrauen der Verbraucher in diese Anlageformen stärken. Gleichzeitig kann nun jeder Mensch, der über seine ganz persönliche Altersvorsorge nachdenkt, diese mit einer gesellschaftlichen Zukunftsvorsorge verknüpfen. In Zeiten von sozialen und ökologischen Katastrophen wie "Katrina" und den derzeit auf UN-Ebene aktuell diskutierten weltweiten Armutsproblemen (Stichwort Millenniums-Entwicklungsziele) ist dies ein überaus angemessener Ansatz."
Als "guten Schritt nach vorne für nachhaltiges Investment in der betrieblichen Altersvorsorge" bezeichnet Walter Kahlenborn, Geschäftsführer des Forums Nachhaltige Geldanlage, die aktuelle Gesetzesänderung: "Die Transparenzregelung wird den Markt gezielt stimulieren und soziale, ethische und ökologische Aspekte im Anlagemanagement fördern". Dass diese Entwicklung für die Anbieter betrieblicher Altersvorsorgeprodukte keine wirtschaftlichen Nachteile mit sich bringt, zeigen die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, wie dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Belgien oder Österreich. Bereits seit dem Jahre 2001 gilt in Deutschland eine ethische, soziale und ökologische Berichtspflicht für Pensionsfonds. Nach den dortigen Erfolgen ist die Berichtspflicht nun konsequent auch auf Pensionskassen und betriebliche Direktversicherungen ausgedehnt worden. Schon eine Studie des Bundesumweltministeriums aus dem Jahre 2003 hat dies als sinnvolle Weiterentwicklung empfohlen. Besonders zu begrüßen ist laut Walter Kahlenborn auch, dass die Verbraucher künftig noch vor dem Vertragsabschluss über die ethischen, sozialen und ökologischen Anlageziele informiert werden müssen. Gleichzeitig wurden bestehende Schlupflöcher behoben.
Welche Regierung auch immer demnächst regieren wird, nach Meinung von Kahlenborn und Milke ist es unerlässlich, dass auf diesem Wege weitere konstruktive Schritte erfolgen. Es sei zudem zu wünschen, dass möglichst viele Menschen nunmehr aktiv diese Informationen nutzen. Die neue Transparenzregelung schafft Anreize für nachhaltiges Investment in gleichem Maße für Pensionsfonds, Pensionskassen und betriebliche Direktversicherungen.
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