Beschwerde gegen Continental AG wird am Montag 27.5.02 im Wirtschaftsministerium vorgebracht.
Berlin, 27. Mai 2002: Mexikanische und deutsche Organisationen übergeben am heutigen Montag dem Bundeswirtschaftsministerium eine Beschwerde gegen die Continental AG. Der führende deutsche Reifenkonzern soll im Rahmen seiner Firmenpolitik in Mexiko gegen die OECD-Leitsätze für transnationale Unternehmen verstoßen haben. Damit ist Continental das zweite Unternehmen in Deutschland, dessen Firmenpolitik auf seine Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex der OECD geprüft werden soll.
Am 16. Dezember 2001 beschloss der deutsche Reifenkonzern Continental AG mit Wirkung zum 17. Dezember 2001, die Fabrik des mexikanischen Tochterunternehmens Euzkadi in El Salto im Bundesstaat Jalisco zu schließen und 1.164 Mitarbeiter zu entlassen. Derzeit ist auf Einladung von FIAN, der Menschenrechtskoordination Mexiko und GERMANWATCH eine Gewerkschaftsdelegation vom Euzkadi-Werk aus Mexiko in Deutschland. Sie wollen auf die Unrechtmäßigkeit der Schließung aufmerksam machen und durch verschiedene Lobbybesuche - u.a. bei Gewerkschaften und mit dem Betriebsrat von Continental - die Wiederinbetriebnahme der Firma zu erreichen.
"Aufgrund der uns vorliegenden Informationen haben wir Anlass anzunehmen, dass im Fall Euzkadi/ Mexiko die OECD-Leitsätze in mehreren Punkten verletzt wurden. Dies betrifft in erster Linie das Kapitel zu den Gewerkschaftsrechten. Aber darüber hinaus ist nach Angaben der Delegation das Nationale Recht in Mexiko nicht eingehalten worden," teilte Cornelia Heydenreich mit, Projektverantwortliche für dieses Thema bei GERMANWATCH.
Als ein Instrument, um eine Verbesserung der Situation für die Arbeiter von Euzkadi anzustreben, werden die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen genannt. Diese Leitsätze wurden in ihrer im Jahr 2000 überarbeiteten Fassung von den 30 OECD-Mitgliedsländern und drei weiteren Ländern unterschrieben. Deutschland und Mexiko sind Mitglied der OECD und damit beziehen sich die OECD-Leitsätze auf alle in diesen Ländern ansässigen Firmen, so auch auf die Continental AG. Mit der Unterschrift verpflichteten sich die Regierungen, Nationale Kontaktstellen einzurichten. Dort können u.a. Fälle vorgebracht werden, die gegen die OECD-Leitsätze verstoßen. Die Nationale Kontaktstelle prüft die Beschwerde und leitet ggf. ein Vermittlungsverfahren ein.
Beim heutigen Besuch im Ministerium für Wirtschaft und Technologie, der deutschen Nationalen Kontaktstelle, wird diese Beschwerde von der mexikanischen Delegation und GERMANWATCH an Ministerialrat Dr. Kausch übergeben.
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