BDI blockiert Fortschritte beim internationalen Umweltschutz
Pressemitteilung
Berlin/Bonn, 19. Juli 2002. Auf scharfe Kritik von Umwelt- und Entwicklungsorganisationen stößt die Weigerung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), eine Selbstverpflichtung zur Stärkung des Umweltschutzes bei deutschen Auslandsinvestitionen zu unterzeichnen. Die sogenannten "Grundsätze zur Stärkung von Umweltschutz bei Auslandsdirektinvestitionen" waren auf Initiative des Bundesumweltministeriums (BMU) im Rahmen eines 18-monatigen Dialogprozesses zwischen Vertretern der Bundesregierung, der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ausgehandelt worden. Sie sollten als deutscher Beitrag auf dem bevorstehenden Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg präsentiert werden. Obwohl der vorliegende Entwurf der Grundsätze einen (Minimal-) Konsens aller beteiligten Akteure widerspiegelt, hat der BDI bis heute seine Unterstützung verweigert.
Michael Baumann, stv. Vorsitzender von GERMANWATCH , begrüßt, dass weitergehende Schritte (Anwendung höherer EU-Standards auch im übrigen Ausland, externe Zertifizierung) bereits der erfolgreichen Praxis einer Anzahl deutscher Unternehmen entsprechen. GERMANWATCH ruft den BDI aber dazu auf, sich in Johannesburg nicht nur mit solchen best practice Beispielen zu schmücken, sondern diese Praxis rechzeitig für Johannesburg zum deutschen Industriestandard zu erklären, da Zweifel an der Wirksamkeit von Selbstverpflichtungen sonst zusätzliche Nahrung erhalten..
Am Dialogprozess des BMU waren folgende NGOs beteiligt: BUND, Forum Umwelt & Entwicklung, GERMANWATCH, Verbraucherinitiative und WEED. Diese NGOs haben die Initiative des BMU ausdrücklich begrüßt, zugleich aber betont, dass –schon aus Konkurrenzgründen- freiwillige Grundsätze allein nicht ausreichen werden. Gemeinsam stellen die NGOs fest: "Wir sehen in den Grundsätzen einen Zwischenschritt auf dem Weg zu den notwendigen weitergehenden zwischenstaatlichen Regeln für transnational agierende Unternehmen.."
Die Grundsätze enthalten in dem vorliegenden Entwurf auf 10 Seiten u.a. Verpflichtungen zum Setzen von Umweltzielen, zum Technologietransfer, zur Einrichtung von Umweltmanagementsystemen, zum Verbraucherschutz, zur Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung und zur Berichterstattung.