Freie Werkstätten erhalten von Samsung keine Ersatzteile - Unterstützung für den Antrag beim Bundeskartellamt
Im Rahmen der Aktion „Ersatzteilfalle Hersteller“ hat das Unternehmen Vangerow GmbH, als Mitglied des Runden Tisches Reparatur und als freie Werkstatt, Ersatzteile bei Herstellern angefragt und mit den Absagen konkrete Belege für die Reparatur-behindernde Praxis der Hersteller erbracht. Die unterzeichnenden Mitglieder des Runden Tisches Reparatur unterstützen daher den Antrag der Vangerow GmbH beim Bundeskartellamt gegen Samsung.
Der Runde Tisch Reparatur ist ein Zusammenschluss von Umweltverbänden und Verbraucherschützern, Wissenschaft, Handwerkern und Reparaturinitiativen sowie Wirtschafts- und Beratungsunternehmen. Die Mitglieder des Runden Tisches Reparatur sind der festen Überzeugung: Die Reparatur ist ein wesentlicher Schlüssel sowohl für mehr Umwelt- und Ressourcenschutz als auch für die Zu-friedenheit der VerbraucherInnen. Aktuelle Befragungen, u.a. des Verbraucherzentrale Bundesverband, haben gezeigt, dass zwei Drittel der VerbraucherInnen gern kaputte Geräte reparieren lassen oder selbst reparieren wollen.
Dies wird aber durch die Herstellerpraxis verhindert, die den Zugang zu Ersatzteilen für freie Werkstätten, Reparatur-Initiativen und VerbraucherInnen kompliziert, teuer und oft auch unmöglich gemacht hat. Viele Inverkehrbringer in Deutschland nutzen ihre marktbeherrschende Position bei der Bereitstellung und Preisgestaltung der Ersatzteile zu Ungunsten kleiner Unternehmen, Reparateure und VerbraucherInnen. Dies ist umso bedauerlicher, als dass die gleichen Inverkehrbringer in anderen europäischen Ländern, in denen sie zur Ersatzteilverfügbarkeit verpflichtet sind, zeigen, dass es möglich ist.
Der Gesetzgeber hat in §1 ElektroG die abfallwirtschaftlichen Ziele klar festgelegt: Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten sollen vorrangig vermieden und der Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt werden. Die Förderung von Reparaturdienstleistungen ist für das Erreichen dieser Ziele maßgeblich. Die Herstellerpraxis von Samsung und anderen großen Marktakteuren im Elektro- und Elektronikbereich, welche die Bedingungen für das reparierende Handwerk erschweren, verhindern aus unserer Sicht das Erreichen der Ziele.
Wir bitten das Bundeskartellamt hiermit, dem Antrag der Vangerow GmbH auf Einleitung eines Verfahrens (§ 54 I GWB) aufgrund des Verstoßes gegen § 19, 20 GWB vom 5.09.2017 so zeitnah wie möglich zu entsprechen und uns in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten.
Unterstützer:
Germanwatch
ÖKOPOL – Institut für Ökologie und Politik GmbH
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Netzwerk Reparatur-Initiativen
Stiftungsgemeinschaft anstiftung & ertomis gGmbH
Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Deutsche Umwelthilfe (DUH)