Informationen für EntscheidungsträgerInnen
Aktuelles (EntscheidungsträgerInnen)
Am 22. Januar 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen einer Verbändeanhörung den Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) übermittelt. Mit dem Gesetzesentwurf möchte die Bundesregierung u.a. regeln, wie mit den durch den Kohleausstieg freiwerdenden Zertifikaten im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) umgegangen werden soll – eine aus Klimaschutzperspektive zentrale Frage.
Seit 2005 bietet der Klimaschutz-Index (KSI) jährlich ein unabhängiges Kontrollinstrument, um die Klimaschutzbemühungen von 57 Ländern und der EU zu messen. Damit verbessert er die Transparenz in der internationalen Klimapolitik und ermöglicht einen Vergleich der Klimaschutzleistungen und Fortschritte der einzelnen Länder.
Die vorliegende Broschüre erläutert die Hintergründe und die Methode des Klimaschutz-Index. Er vergleicht 57 Länder und die EU in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Erneuerbare Energien, Energieverbrauch und Klimapolitik und bietet somit einen umfassenden Überblick über die derzeitigen Bemühungen und Fortschritte der analysierten Staaten.
Der Abbau von mineralischen Rohstoffen sowie der illegale Holzeinschlag haben oft schwerwiegende wirtschaftliche, ökologische und soziale Folgen in den Abbauländern. Seit 2013 gilt das Holzhandels-Sicherungsgesetz (HolzSiG) in Deutschland, mit dem die EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, EUTR) umgesetzt wurde. Von ihrer Umsetzung können wichtige Lehren für die Umsetzung der EU-Konfliktmineralienverordnung gezogen werden, die ab 2021 in Kraft treten wird. Der Umsetzungsprozess der EUTR weist essenzielle Schwachstellen auf, die bei der EU-Konfliktmineralienverordnung nicht wiederholt werden sollten.
Welche Umweltprobleme und Menschenrechtsverstöße verbergen sich hinter Produkten? Gegen Gewinne ohne Gewissen regt sich Widerstand. Mit der „Initiative Lieferkettengesetz“ fordern Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung auf, Sorgfaltspflichten für Unternehmen gesetzlich festzuschreiben, schreibt Cornelia Heydenreich von Germanwatch.
Die Bundesregierung würde mit dem einseitigen Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes aus dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium den sehr mühsam errungenen Kohlekompromiss aufkündigen.
Das ist das Fazit einer Gegenüberstellung des Gesetzentwurfs mit den zentralen Ergebnissen der Kohlekommission aus dem Frühjahr, den heute große Umweltverbände vorgelegt haben. Der Vergleich der Umweltverbände zeigt deutlich die Abweichungen des Gesetzestextes aus dem Ministerium vom gesamtgesellschaftlich erarbeiteten Kompromiss.