Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern
Germanwatch e.V. / Illustration: Benjamin Bertram
UPDATE 29.07.20:
Im Community-Voting der Aktion „12062020 Olympia“ bekam der Petitionsvorschlag „Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern“ insgesamt 933 und somit die meisten Stimmen in der Kategorie „Andere“.
Der von der Landesarbeitsgemeinschaft Lokale Agenda 21 NRW (LAG 21 NRW) gemeinsam mit RENN.west, RENN.süd, RENN.mitte, Zukunftsfähiges Thüringen e.V., Berlin 21 e.V. und Brandenburg 21 e.V. eingereichte Vorschlag wird nun für die Einreichung im Petitionsausschuss des Bundestages ausgearbeitet. Vielen Dank allen, die mit abgestimmt haben!
Auf der Webseite der Aktion https://petitionen.12062020.de/finalisten können Sie sehen, welche der 300 eingereichten Petitionsvorschläge noch ins „Finale“ eingezogen sind und somit ebenfalls ausgearbeitet werden.
Sollte Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankert werden? Wir sagen: Ja! – die Landesarbeitsgemeinschaft Lokale Agenda 21 NRW (LAG 21 NRW) fordert dies gemeinsam mit RENN.west, RENN.süd, RENN.mitte, Zukunftsfähiges Thüringen e.V., Berlin 21 e.V. und Brandenburg 21 e.V. mit einem Petitionsvorschlag.
Für diesen können Sie ab sofort hier abstimmen.
Den Petitionsvorschlag hat die LAG 21 NRW im Rahmen der per Crowdfunding finanzierten Aktion „12062020 Olympia“ eingebracht. Mit genügend Stimmen kommt er dort in die Ausarbeitungsphase und kann dann offiziell beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht werden. Dafür brauchen wir bis zum 26. Juli 2020 Ihre Unterstützung!
Mehr Schlagkraft für die Nachhaltigkeit – auch in rechtlicher Hinsicht
Die Aufnahme ins Grundgesetz ist notwendig und überfällig, weil die deutsche Politik das Nachhaltigkeitsprinzip bisher unzulänglich umsetzt. Eine Verankerung von Nachhaltigkeit im Grundgesetz schaffe „juristische Verbindlichkeit“ bzw. einen normativen Gestaltungsauftrag und eine „erhöhte politische Durchschlagskraft“ des Prinzips, zeigt sich auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, in dem Gutachten „Nachhaltigkeit als Verfassungsprinzip“ überzeugt.
Dass eine Verankerung von Nachhaltigkeit in der Verfassung möglich ist, zeigen bereits mehrere europäische (Bundes-)Staaten, darunter Schweden und Albanien sowie einige Regionen in Österreich, Italien, Spanien und der Schweiz. In Deutschland geht das Bundesland Hessen mit gutem Beispiel voran: 2018 hat es Nachhaltigkeit als Staatsziel in seine Landesverfassung aufgenommen.
Aktion „12062020 Olympia“ ermöglicht breite Öffentlichkeit
„12062020 Olympia“ will die Auseinandersetzung mit nachhaltigen Lösungsansätzen für aktuelle sozial-ökologische Herausforderungen in den Fokus nehmen – und die Politik dazu auffordern, „sich den drängenden Fragen unserer Zeit anzunehmen“. Dazu haben zahlreiche Initiativen und Privatpersonen über 300 Petitionsvorschläge eingereicht, zum Beispiel zu den Themen Klimaschutz, Demokratie oder Soziale Gerechtigkeit.
Die eigentlich geplante Präsenzveranstaltung im Berliner Olympiastadion mit 50.000 Teilnehmenden am 12. Juni 2020 wurde aufgrund der Corona-Krise abgesagt, die Petitionsprozesse laufen allerdings weiter. Informationen finden Interessierte auf der Webseite von 12062020 Olympia.
Abstimmungsphase – wie geht es danach weiter?
Drei Petitionsvorschläge wurden bereits von einer Expert*innen-Jury ins „Finale“ gewählt. Für die anderen Vorschläge greift nun das Community-Voting: Per Abstimmungsverfahren werden weitere zehn der eingereichten Petitionsvorschläge ausgewählt, ausgearbeitet und schließlich im Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht, dort geprüft und schließlich zur Unterzeichnung freigegeben.
Eine Petition mit 50.000 Unterschriften wird im Regelfall im Petitionsausschuss des Bundestages diskutiert – dies bedeutet aber natürlich noch nicht, dass die Forderungen tatsächlich Gesetz werden. Parallel soll daher eine breite Öffentlichkeit für die Vorschläge mobilisiert werden.