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Nach der bahnbrechenden Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 befindet sich die Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes mit höheren Klimazielen aktuell im Gesetzgebungsprozess. Deshalb hat Germanwatch heute mit weiteren 54 Organisationen ein Klimaschutzsofortprogramm für die letzten 100 Tage dieser Legislaturperiode veröffentlicht, in denen diese neuen Ziele in einem ersten Umsetzungsschritt erreichbar gemacht werden sollen. Nur neue, höhere Ziele zu beschließen reicht nicht aus, da diese noch nicht zu einer tatsächlichen Reduzierung von Treibhausgasen führen. Deshalb ist es eine zwingende Notwendigkeit auch umgehend erste Reduktionsmaßnahmen für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft parallel mit zu beschließen. Die aktuelle Bundesregierung sollte die letzten 100 Tage ihrer Regierungszeit nutzen, solche konkreten Maßnahmen für einen beschleunigten Einstieg in die Emissionsreduktion in Kraft zu setzen. Die Zivilgesellschaft legt mit den heutigen Vorschlägen eine Blaupause für ein Sofortprogramm vor. Dieses Klimaschutz-Sofortmaßnahmenprogramm dient auch als Brücke in die kommende neue 20. Legislaturperiode, in der es Aufgabe der neuen Regierung sein wird, die deutsche Klimapolitik weiter auszurichten auf einen Pfad, der tatsächlich das Einhalten eines 1,5 Grad-Limits im Sinne des Paris-Abkommens ermöglicht. Die vollständigen Vorschläge des 100 Tage Sofortprogrammes finden sie hier im Download-Bereich.
In dem Artikel 'Die Folgen des "Klima First"', erschienen am 11.5. in der Tageszeitung "Die Welt" (S. 9), behauptet der Autor, Germanwatch habe 2019 rund 5,2 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten und aus diesen Mitteln die Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz unterstützt. Beide Behauptungen sind falsch. Wie aus unserem öffentlich zugänglichen Rechenschaftsbericht ersichtlich, erhielt Germanwatch in 2019 lediglich 3.123.210,55 Euro an Zuschüssen öffentlicher Geber für Projektarbeit (siehe "Rechenschaftsbericht 2019-2020"). Die Zweckbindung dieser Zuschüsse für spezifische Projekte ist Bestandteil der Förderzusage und wird von uns gegenüber den Geldgebern detailliert dokumentiert. Ein Projekt des Bundesumweltministeriums (BMU) oder anderer öffentlicher Geber im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde hat es nicht gegeben. Der Autor lässt offen, wie er zu dieser Aussage kommt. Es gab dazu auch keinerlei Anfrage der "Welt" an uns. Überdies berücksichtigt der Journalist der "Welt“ nicht, dass es hier um mehrere Verfassungsbeschwerden ging. Die von ihm erwähnten Kläger aus Nepal und Bangladesch gehörten nicht zu der von Germanwatch unterstützten Beschwerde. Wir bei Germanwatch sehen uns nicht als „Untertanen“ wie in einem Obrigkeitsstaat, sondern als aktive Mitglieder der Zivilgesellschaft. Dass wir für bestimmte gemeinwohlorientierte Projekte öffentliche Fördermittel bekommen, spricht nicht dagegen, mit anderer Finanzierung einschließlich Spenden und Mitgliedsbeiträgen das Prüfen der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu unterstützen.