Befreite Freiheit: Historische Entscheidung zur Klima-Verfassungsbeschwerde
„Mit dieser herausragenden Entscheidung steht nun fest: wirksamer Klimaschutz muss heute passieren und nicht erst morgen. Nur so können unsere Grundrechte und unser Lebensraum in Zukunft geschützt werden. Ich freue mich sehr über diesen Erfolg und die politische Dynamik, die die Entscheidung schon jetzt auslöst.“, freut sich der 18-jährige Lüke Recktenwald aus Langeoog.
Gemeinsam mit neun weiteren jungen Beschwerdeführer:innen ist er Anfang 2020 vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gezogen, um das Bundesklimaschutzgesetz von 2019 auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Dieses ist in Augen der jungen Menschen unzureichend, um die Klimakrise effektiv einzudämmen und ihr Grundrecht auf eine menschenwürdige Zukunft zu schützen.
Klimaschutzgesetz muss freiheitsschonenden Übergang in Klimaneutralität gewährleisten
Mit seiner Entscheidung vom 29.4. setzt das BVerfG neue Maßstäbe für den Klima- und Grundrechtsschutz, wie noch kein Gericht zuvor. Für uns alle, aber insbesondere für die jungen Menschen ein großer Erfolg, denn zum ersten Mal wird Klimaschutz generationengerecht ausgelegt: Aus der Verpflichtung des Staates, die Freiheitschancen der jungen Generation auch für die Zukunft zu schützen, ergibt sich eine Verpflichtung, in der Gegenwart mehr Klimaschutz zu betreiben. Die verfassungsrechtlich notwendige Reduktion von THG-Emissionen darf nicht länger hinausgezögert werden, da dies einseitig zu Lasten junger Generationen gehe. Das Bundesklimaschutzgesetz muss deshalb nachgebessert werden. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, sich dabei an den Vorgaben der Wissenschaft zu orientieren und einen schlüssigen Emissionsreduktionspfad mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität vorzulegen, der die Freiheits- und Grundrechte der zukünftigen Generationen wahrt und das verbleibende CO2-Budget entsprechend generationengerecht aufteilt.
„Das ist aus meiner Sicht das umfangreichste und ausführlichste Urteil des BVerfG zum Bereich Umweltschutz und Menschenrechte überhaupt. Es ist auch das weitgehendste international existierende Urteil in diesem Bereich. Es sagt nicht weniger als dass die Klimakrise real ist, der Gesetzgeber muss reagieren und zwar angemessen und nicht politisch, sondern wissenschaftsbasiert. Vor allem müssen die zukünftigen Generationen bei allem Handeln viel stärker Berücksichtigung finden.“, kommentiert Dr. Roda Verheyen, Rechtanwältin der Beschwerdeführer:innen.
Nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein politischer Paukenschlag
Schon kurz nach der Veröffentlichung der Entscheidung kam auf der politischen Bühne große Dynamik auf. Politiker:innen kündigten noch am gleichen Tag neue Entwürfe des Klimaschutzgesetzes an. Bundeskanzlerin Merkel kündigte im Rahmen der Petersberger Klimadialoge an, das deutsche Klimaziel für 2030 von 55 auf 65 Prozent anzuheben. Deutschland werde bis 2040 88 Prozent der Emissionen reduzieren und bis 2045 klimaneutral sein. Im Gesetz sollen diese Ziele auf Sektoren jetzt bis 2030 und im Jahr 2024 bis 2040 runtergebrochen werden. Einige erste Maßnahmen sollen parallel beschlossen werden.
Rückenwind für Klimaklagen über Deutschland hinaus
In seinem Beschluss nimmt das Bundesverfassungsgericht auch auf eine Vielzahl vorausgegangener Klimaklagen Bezug, was die strategische Bedeutung eines mittlerweile weltweiten Klimaklagephänomens unterstreicht. „Die rechtlichen Leitplanken des BVerfG sind zeitlos und werden international große Bedeutung haben“, kommentiert Verheyen. „Das Gericht hat in seinem Beschluss einen Weg nachgezeichnet, den andere Gerichte in den Niederlanden, Frankreich und Irland in dort anhängigen Klimaklagen bereits gegangen sind und hat den Weg noch verbreitert, sodass junge Menschen wie meine Kinder und zukünftige Generationen vor Gericht streiten und Klimaschutz rechtlich einklagen können.“
Anders als in der europäischen Klimaklage „People’s Climate Case“ vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelten die Beschwerdeführer:innen der Verfassungsbeschwerde als beschwerdeberechtigt. Der EuGH hatte erst im März 2021 die Klage der zehn Familien und des samischen Jugendverbandes für ambitioniertere EU Klimaziele abgewiesen mit der Begründung, da der Klimawandel alle betreffe, seien die Kläger:innen nicht individuell betroffen und deshalb nicht klagebefugt. Die Verweigerung des Gerichtszugangs für in ihren Grundrechten Betroffene macht das Demokratiedefizit auf europäischer Ebene deutlich. Das BVerfG setzt dem in seiner Entscheidung lapidar entgegen, dass eine Betroffenheit vieler Personen einer individuellen Grundrechtsbetroffenheit nicht entgegenstehe. Somit eröffnet das BVerfG neue rechtliche Möglichkeiten und verleiht derzeit anhängigen und zukünftigen Klimaklagen weltweit Rückenwind.
Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet, die die Verfassungsbeschwerde gemeinsam unterstützt haben, freuen sich mit den jungen Kläger:innen. Germanwatch hat hier insbesondere mit Lüke Recktenwald auf Langeoog und mit Luisa Neubauer eng zusammengearbeitet. Gemeinsam mit unserer Rechtsanwältin Roda Verheyen werden wir diesen historischen Beschluss im Detail analysieren und in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren dessen Umsetzung aufmerksam begleiten.