Seit Beginn des Jahres gilt die neue EU-Tierarzneimittelverordnung. Diese sieht u.a. einen Rechtsakt vor, der wichtigste Antibiotika allein für den Menschen reservieren und ihren weiteren Einsatz in der Veterinärmedizin untersagen soll. Die EU-Kommission hat einen ersten Entwurf dieses Rechtsakts im April dieses Jahres veröffentlicht und im Rahmen einer öffentlichen Konsultation um Rückmeldung bis zum 17.5.2022 gebeten.
Antibiotika
Die Bundesregierung tut bisher nicht genug, um die Bildung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen in der industriellen Tierhaltung einzudämmen. Damit verletzt sie ihre im Grundgesetz verankerte Schutzpflicht gegenüber den Bürger:innen. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Günther (Hamburg) im Auftrag von Germanwatch. Zentrale Ergebnisse daraus sollten schon bei der „One-Health“-Minister:innen-Konferenz am Montag in Paris berücksichtigt werden, fordert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation.
Wichtigste Antibiotika, die bei Menschen erst dann eingesetzt werden, wenn andere schon nicht mehr wirken, dürfen nicht in der industriellen Tierhaltung verwendet werden. Die Politik muss alle Möglichkeiten nutzen, um die Wirksamkeit von Reserveantibiotika sicherzustellen und die Resistenzentwicklung zu bremsen. Dafür machen sich Prominente und Expert:innen sowie 25 Verbände aus Human- und Veterinärmedizin sowie Umwelt- und Tierschutz gemeinsam stark. Der Appell ist initiiert worden von Germanwatch und der BUKO Pharma-Kampagne.