Menschenrechtliche Sorgfalt ist machbar
Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen ist ein relativ neuer Terminus, aber das damit verbundene Anliegen besteht seit Jahrzehnten: Unternehmen sollen bei ihrem weltweiten Handeln die Menschenrechte achten. Zentraler Referenzrahmen für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen sind die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die die Bundesregierung bis Juni 2016 mit einem Nationalen Aktionsplan umsetzen will. Die Publikation beleuchtet, wie die Umsetzungspraxis menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in Unternehmen aussieht, wie viel Aufwand und Kosten entstehen und wie sich gesetzliche Vorgaben, wie beispielsweise der Dodd-Frank Act in den USA, auf die Umsetzung auswirken. Sie geht praktischen Bedenken, die insbesondere viele Verbände im Namen der Unternehmen in den letzten Monaten äußerten, nach und zeigt potenzielle Lösungen auf.