Forderungen zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenreche stellen globale Mindestanforderungen an das Verhalten, das heutzutage von allen Regierungen und Unternehmen auf diesem Gebiet erwartet wird. Seitdem sie 2011 einstimmig vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet worden sind, fordert Germanwatch, dass zu ihrer Umsetzung auch Deutschland einen ambitionierten nationalen Aktionsplan verabschiedet. Hieran arbeitet nun seit November 2015 die Bundesregierung unter Federführung des Auswärtigen Amtes und unter Beteiligung von Zivilgesellschaft und Wirtschaft.
Dass es einen ambitionierten Aktionsplan tatsächlich geben soll, betonte jetzt Staatssekretär Asmussen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) auf einer Zwischenstandskonferenz am 6. Mai: Deutschland müsse in Sachen Wirtschaft und Menschenrechte vorangehen - gerade auch im Kontext der deutschen G7-Präsidentschaft.
An solchen Aussagen wird sich der Aktionsplan, der Mitte 2016 vorgestellt werden soll, messen lassen. Stellt Deutschland konkrete Anforderungen an Unternehmen, die Menschenrechte im Auslandsgeschäft zu achten? Werden staatliche Förderungen an die Einhaltung dieser Anforderungen geknüpft? Stellt Deutschland sicher, dass Betroffene, deren Menschenrechte durch die direkte oder indirekte Beteiligung deutscher Unternehmen verletzt worden sind, ihre Rechte auch in Deutschland effektiv einfordern können?
Im Vorfeld der Konferenz hatten die Entwicklungsorganisationen Germanwatch und Misereor in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 05.05.2015 ambitionierte Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte bei Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen deutscher Unternehmen im Ausland gefordert.