Klimaklage
Heute vor fünf Jahren, wenige Tage vor Beginn der historischen UN-Klimakonferenz von Paris, hat der peruanische Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya seine zivilrechtliche Klage gegen RWE beim Landgericht in Essen eingereicht. Was damals seinen Anfang nahm, ist heute einer der weltweit meistbeachteten Präzedenzfälle für die Frage geworden, ob einzelne Großemittenten für den Schutz vor Klimarisiken aufkommen müssen, die Anderen durch ihr Tun entstanden sind.
Die Verfassungsbeschwerde von neun jungen Erwachsenen gegen das Klimaschutzgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme an Bundestag und -rat, Kanzleramt, Bundesinnen- und justizministerium sowie an alle Landesregierungen verschickt worden. Das ist der erste wichtige Schritt zu einer möglichen Annahme der Verfassungsbeschwerde. Die Umweltorganisationen Germanwatch und Greenpeace, die die Beschwerde unterstützen, freuen sich mit den neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen, darunter die Fridays for Future-Klimaaktivistin Luisa Neubauer, über diesen ersten Teilerfolg.
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Webinar-Veranstaltungsreihe – Teil 5: Indigene Autonomie und Klimagerechtigkeit
Indigene, lokale und nachhaltige Lebensweisen sind an vielen Stellen in ihrer Existenz durch Bergbau- oder andere Megaprojekte, Ausbreitung von Monokulturen für den Export oder durch die Auswirkungen des Klimawandels bedroht.
Wer die Grundrechte von Individuen durch den Ausstoß von Treibhausgasen schädigt, hat eine doppelte rechtliche Pflicht: Zum einen, diese Schädigung einzustellen, sodass die (Grund-)rechte anderer nicht untergraben werden. Zum anderen, müssen VerursacherInnen für den Schutz der Gefährdeten und dennoch auftretende Schäden aufkommen. Um diese rechtlichen Pflichten in Deutschland und auf internationaler Ebene durchzusetzen, unterstützt Germanwatch drei Klimaklagen.
Neun junge Menschen aus verschiedenen Regionen Deutschlands haben ihre bereits am 15. Januar angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Kläger, unter ihnen Luisa Neubauer von Fridays for Future und Lüke Recktenwald - Sohn der Familie Recktenwald von der Insel Langeoog, die beim „People’s Climate Case“ auch gegen die zu schwache EU-Klimapolitik klagt - machen in der Beschwerde geltend, dass das Klimaschutzgesetz vor allem wegen zu schwacher Emissionsreduktionsziele nicht ausreiche, um die Klimakrise einzudämmen.
Germanwatch unterstützt gemeinsam mit Greenpeace und in Kooperation mit der Umweltorganisation Protect the Planet eine Verfassungsbeschwerde junger Menschen gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung. Die neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 15 und 32 Jahren haben heute die kurz bevorstehende Einreichung beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Sie sehen durch das unzureichende Gesetz ihre Grundrechte insbesondere als junge Menschen bedroht.
Neun Menschen zwischen 15 und 32 Jahren wollen die deutsche Klimapolitik vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Sie sind der Ansicht, dass die Bundesregierung mit dem am 15. November 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz weiterhin nicht genug gegen die Klimakrise tut, also ihrem im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag nicht nachkommt.
Deshalb werden sie eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz einreichen. Greenpeace und Germanwatch unterstützen sie dabei.