Informationen für EntscheidungsträgerInnen
Aktuelles (EntscheidungsträgerInnen)
Unternehmerische Sorgfaltspflichten gelten als ergänzender regulatorischer Ansatz, um die von Unternehmen direkt und indirekt verursachten Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Wertschöpfungsketten zu beenden.
In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Sorgfaltspflichtendebatte vornehmlich um menschenrechtliche Belange gedreht. So definieren die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) Anforderungen für Unternehmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, während Ausgestaltung und Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten in dem vergangenen Jahr kontrovers diskutiert wurden. Das folgende Diskussionspapier bietet einen Überblick über den aktuellen Debattenstand zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und beleuchtet anhand zweier Fallbeispiele im Bergbausektor (Cerro Matoso, Kolumbien, und LLurimagua, Ecuador) ihre Relevanz und ihren Mehrwert.
Am 29. März startet die EU offiziell das Europäische Jahr der Schiene 2021. Germanwatch wendet sich darum zusammen mit anderen europäischen NGOs in einem Offenen Brief an die Europäische Kommission und die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft. Darin fordern wir eine europäische Bahn-Renaissance. Das Europäische Jahr der Schiene 2021 sollte intensiv genutzt werden, um dem grenzüberschreitenden Bahnverkehr einen Schub zu geben.
Dieses Jahr wird entscheidend sein für die zukünftige Klimapolitik in Deutschland und Europa. Dabei kommt dem Bereich Sustainable Finance bei der Verbesserung von Klimaschutz und nachhaltigem Wachstum eine Schlüsselrolle zu. Dieser Artikel bildet den Auftakt und die Einleitung in unsere Reihe „Das monatliche Briefing zu Offenlegungsvorschriften in der EU“, in der wir die Notwendigkeit und den Nutzen zukunftsgerichteter Berichtspflichten in einem sich verändernden Umfeld von EU Regulierungen beleuchten wollen.
Germanwatch und die Initiative Lieferkettengesetz beteiligen sich an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes und stellen deutliche Nachbesserungsbedarfe heraus: Der Entwurf sieht keine Sorgfaltspflichten für die gesamte Wertschöpfungskette vor, wie es die UN-Leitprinzipien verlangen, sondern nimmt eine Abstufung vor, sodass alle mittelbaren Zulieferer nur "anlassbezogen" in die Risikoanalyse der deutschen Unternehmen fallen. Damit droht das Gesetz seinen Zweck zu verfehlen, denn die größten Menschenrechtsrisiken bestehen auf den ersten Stufen der Wertschöpfungskette, etwa beim Rohstoffabbau. Auch im Bereich der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und bei der Erfassung von Tochterunternehmen sehen wir große Lücken.
Klimafreundlich hergestellte synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) werden extrem knappe und teure Energieträger sein, welche mit hohen Umwandlungsverlusten bei der Erzeugung einhergehen. Ihre Nutzung muss daher auf die Anwendungen begrenzt werden, in denen eine direkte Elektrifizierung absehbar nicht möglich ist. Dazu gehören im Verkehrsbereich der Flug- und Schiffsverkehr auf der Langstrecke sowie Teile des Straßengüterverkehrs. Der Einsatz von E-Fuels im Straßenverkehr gefährdet die Verkehrswende. Hiermit appellieren wir mit verschiedenen Umweltorganisationen an den Minister Hermann gegen den Einsatz von synthetischen Kraftstoffen im Straßenverkehr.