Die EU-Patentrichtlinie
Die EU-Patentrichtlinie
1998 verabschiedete das EU-Parlament die Richtilie 98/44/EG "Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen", die Biotechnologie-Richtlinie. Danach werden zwar Pflanzensorten und Tierrassen von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, aber "Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, sind patentierbar, wenn die Anwendung der Erfindung technisch nicht auf eine Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist." Nach dieser Änderung des Patentrechts veränderte das Europäische Patentamt 1999 die Durchführungsbestimmungen des Europäische Patentübereinkommens, wonach nun menschliche Zellen und genetisch veränderte Pflanzen und Tiere patentierbar sind.Aus formalen Gründen - weil laut europäischen Regeln die nationale Umsetzung erfolgen muss, sonst gelten die EU-Regeln der Richtlinie unmittelbar und unverändert - hat die rot-grüne Bundesregierung im Oktober 2000 beschlossen, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Gleichzeitig will die bundesdeutsche Regierung eine Neuverhandlung auf europäischer Ebene erreichen.Gegen die Richtlinie der EU erhoben die Regierungen der Niederlande und Italiens Einspruch am Europäischen Gerichtshof. Auch der Europarat hat die 15 EU-Mitgliedsstaaten im Juni 2000 aufgefordert, die Patentrichtlinie neu zu verhandeln.