People's Climate Case
David Tong
Germanwatch unterstützt gemeinsam mit Greenpeace und in Kooperation mit der Umweltorganisation Protect the Planet eine Verfassungsbeschwerde junger Menschen gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung. Die neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 15 und 32 Jahren haben heute die kurz bevorstehende Einreichung beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Sie sehen durch das unzureichende Gesetz ihre Grundrechte insbesondere als junge Menschen bedroht.
Das Globus-Zelt auf dem Hamburger Rathausmarkt war bis auf den letzten Platz belegt. Besonders viele junge Menschen wollten sich am 25. September die Veröffentlichung des IPCC-Sonderberichts über den Ozean und die Kryosphäre ansehen und sich über die neuesten Abschätzungen bezüglich Meeresspiegelanstieg und seinen Folgen informieren.
Am 25.September wird der Weltklimarat IPCC den Sonderbericht zu Ozeane und Kyrosphäre vorstellen und die neuesten Abschätzungen vorlegen, wie stark der Meeresspiegel bis zum Ende des Jahrhunderts voraussichtlich ansteigen und damit die Menschen, die in den Küsten- und Inselregionen leben, gefährden wird.
In Monaco stellt der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) an diesem Tag den Sonderbericht zum Thema Ozeane und Kryosphäre (vom Eis bedeckte Fläche) vor, der die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse unter anderem zum Meeresspiegelanstieg beinhaltet. Rund 100 Wissenschaftler*innen aus aller Welt haben den aktuellen Stand der Forschung zusammengetragen. Die Hamburger Klimawoche wird die Präsentation live aus dem großen Zelt auf dem Hamburger Rathausmarkt verfolgen können. Prof. Dr.
Berlin (11. Juli 2019). Zehn Familien und ein Jugendverband, die gegen die Verletzung ihrer Grundrechte durch eine zu schwache Klimapolitik der EU klagen, haben heute beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung eingelegt. Die Klägerfamilien aus Europa, Kenia und Fidschi sowie der samische Jugendverband reagieren damit auf die Klageabweisung in erster Instanz durch das Europäische Gericht (EuG).
Bonn/Luxemburg (22. Mai 2019). Das Europäische Gericht (EuG) hat die Klage von zehn Familien aus fünf EU-Staaten, Kenia und Fidschi und einem schwedischen Jugendverband für verschärfte EU-Klimaziele als unzulässig abgewiesen. Als Begründung führt das Gericht vor allem an, da alle vom Klimawandel betroffen sind, seien die Kläger aufgrund mangelnder individueller Betroffenheit nicht befugt, die Klimapolitik der EU vor Gericht anzufechten.