Es geht nicht nur um Schrott
Es geht nicht nur um Schrott
Die Bundesregierung ist zu spät dran. Eigentlich hätte sie bereits bis Mitte Februar 2014 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) überarbeiten müssen. Alle Mitgliedstaaten der EU waren verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt die überarbeitete EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus dem Jahr 2012, die sogenannte WEEE-Richtlinie, in nationales Recht umzusetzen. Die Mitgliedstaaten müssen dabei mindestens die Vorgaben der WEEE-Richtlinie erfüllen, dürfen jedoch auch darüber hinausgehen. Davon sind wir leider in Deutschland noch weit entfernt, wie zumindest der erste Referentenentwurf des neuen ElektroG vom 19. Februar 2014 zeigt.
In einigen Bereichen konnte die Bundesregierung nicht viel verkehrt machen. So enthält die neue WEEE-Richtlinie die sehr begrüßenswerte „Beweislastumkehr“. Bei Kontrollen musste bisher der Zoll beweisen, dass es sich um Elektroschrott handelt. Zukünftig muss der Exporteur nachweisen, dass er gebrauchsfähige Geräte exportiert. Damit soll der illegale Export von kaputten Computern und anderen IT-Geräten eingedämmt werden.
Auch wenn das ElektroG häufig kurzerhand als „Elektroschrottgesetz“ bezeichnet wird, so geht der Anspruch viel weiter. Gemäß der EU-Richtlinie und auch des deutschen Referentenentwurfs besteht nicht nur das Ziel, die schädlichen Auswirkungen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu vermeiden oder zu verringern. Es geht ebenso darum, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz zu verbessern.
Der Gesetzentwurf greift diese Aspekte in Paragraph 4 über die „Produktkonzeption“ auf, u. a. bezüglich der Entnahme von Batterien und Akkus. Der bisherige Wortlaut verpasst jedoch die Chance, die Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen. Mit Einschränkungen wie „möglichst“ bietet der Gesetzentwurf zu viele Schlupflöcher. Zudem geht es nur um eine „Entnahme“ von Akkus und Batterien. Für eine längere Nutzung von Laptops und anderen IT-Geräten ist jedoch ein „Austausch“ der Akkus erforderlich, der beispielsweise bei Geräten des Branchenprimus Apple derzeit nicht möglich ist.
Nicht minder wichtig für eine längere Nutzung ist es, die Rahmenbedingungen für die Reparatur von IT-Geräten zu verbessern. Eine Voraussetzung dafür ist, Informationen bereit zu stellen, z. B. über Bauteile und Werkstoffe eines Gerätes. Um Initiativen wie Repair Cafés zu unterstützen, sollten diese Informationen öffentlich verfügbar sein – sofort nach Markteintritt und in standardisiertem Format. Auch umfassende Informationen zu Reparaturabläufen sowie den dazu benötigten Werkzeugen und Sicherheitsvorkehrungen gehören dazu.
Wenn die Bundesregierung diese und weitere Rahmensetzungen für eine längere Nutzung von IT-Geräten stärker aufgreifen würde, könnte sie sich auf europäischer Ebene als Vorreiter für mehr Ressourcenschonung hervortun. Die verspätete Umsetzung der WEEE-Richtlinie würde den Umweltkommissar dann vielleicht weniger stören.
Cornelia Heydenreich