Mehr Sorgfalt entlang der Lieferkette
Mehr Sorgfalt entlang der Lieferkette
Die Bilder von Brandrodungen im Amazonasgebiet gehen seit Jahren um die Welt. Die zunehmende Entwaldung verschärft den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt. Die ursprüngliche Vegetation wird für den Anbau und die Produktion von Soja, Kaffee, Rindfleisch, Palmöl oder Kautschuk gerodet. Diese Waren sind auch in Europa begehrt: Die Europäische Union gibt an, dass etwa zehn Prozent der weltweiten Entwaldung, die durch diese Produkte verursacht wird, auf den Konsum innerhalb der EU zurückzuführen sind. Freiwillige Absichtserklärungen von Unternehmen, Abholzung in ihren Lieferketten zu vermeiden, konnten die Entwaldung bisher nicht eindämmen. Es fehlen Gesetze für den EU-Markt, die den Handel mit Waren verbieten, für die Waldflächen gerodet werden.
Besondere Auflagen für Soja und Co.
In Brüssel werden aktuell zwei Gesetzesvorhaben diskutiert, die endlich wirksame Regeln gegen Entwaldung setzen würden. Die Kommission will beide Vorschläge diesen Herbst vorlegen: Der erste Vorschlag will die Entwaldung in globalen Lieferketten eindämmen, indem Vorgaben für einzelne Risiko-Produkte gemacht werden. Dabei handelt es sich um Produkte, die bisher massiv zur Zerstörung von bestimmen Ökosystemen beigetragen haben – zum Beispiel Soja oder Palmöl. Sie sollen nur noch in die EU eingeführt werden dürfen, wenn sie bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Unternehmen, die diese Produkte in der EU verkaufen oder damit handeln wollen, müssten nachweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Sie müssten Informationen zum Produkt und dessen Lieferkette offenlegen und über ihre Maßnahmen zur Vermeidung von Entwaldung öffentlich berichten.
Regeln, die für alle Branchen gelten
Das zweite Vorhaben will unternehmerische Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten umfassend regeln – unabhängig vom einzelnen Produkt. Das soll unter anderem verhindern, dass EU-Unternehmen oder Finanzinstitute direkt oder indirekt Entwaldung verursachen. Im Juni hat der Bundestag bereits ein ähnliches Lieferkettengesetz verabschiedet, das konkrete Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmenvorschreibt. Gleichzeitig wurde das Gesetz an entscheidenden Stellen abgeschwächt. Schon zuvor hatte das EU-Parlament eine europäische Regelung gefordert. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einem Vorschlag. Sie sollte darin die Schwachpunkte des deutschen Gesetzes korrigieren: Der EU-Vorschlag muss auf internationalen Standards aufbauen und die gesamte Lieferkette umfassen, den Rechtszugang für die Betroffenen verbessern und die umwelt- und klimabezogenen Sorgfaltspflichten stärken.
Zwei Gesetze für mehr Verantwortung
Die beiden Gesetzesvorhaben können aufeinander aufbauen. Besondere und sektorübergreifende Sorgfaltspflichten würden die Unternehmen in der EU dann verpflichten, Verantwortung für die komplette Lieferkette zu übernehmen.