Soziale Kriterien beim öffentlichen Einkauf

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Soziale Kriterien beim öffentlichen Einkauf

Die Marktmacht öffentlicher Einrichtungen kann zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im IT-Sektor beitragen

 

Bund, Länder und Kommunen investieren laut dem Branchenverband BITKOM jährlich rund 18 Milliarden Euro in IT-Produkte. Damit ist die öffentliche Hand der wichtigste Großkunde der Computerunternehmen und kann damit auch eine wichtige Lenkungsfunktion für soziale und ökologische Kriterien in der Lieferkette einnehmen.

Im Kontext der Reform des bundesdeutschen Vergaberechts hat die Diskussion um die "Fairgabe", also die öffentliche Beschaffung gemäß sozialen und ökologischen Kriterien, Aufwind bekommen. Mittlerweile existieren zahlreiche Beispiele aus Kommunen, die in Ausschreibungen erfolgreich Nachweise über umweltschonende Nutzung und Herstellung sowie gerechte Produktionsbedingungen von den Anbietern fordern. Hauptsächlich ging es dabei bislang um "klassische" Fairhandels-Produkte wie Kaffee, Tee, Schokolade oder Textilien. Inzwischen existieren auch Vorschläge nicht nur für umweltfreundliche, sondern auch für die faire Beschaffung von Computern. Das ist nur konsequent, schließlich verursachen Computer nicht nur enorme Umweltprobleme, sondern werden auch unter menschenunwürdigen Bedingungen produziert und verschrottet.

Anfang März veröffentlichen ver.di, die internationale Kampagne »Procura Plus« und das Netzwerk europäischer NGOs "Procure IT fair" den Leitfaden "Buy IT fair". Darin geben sie erstmals eine Anleitung dafür, wie neben ökologischen auch soziale Kriterien bei der öffentlichen Beschaffung angewendet werden können. Vor allem geht es um die Arbeitsbedingungen in der Produktion. Künftig sollen die Unternehmen auch die Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte, der Arbeitsplatzsicherheit, des Gesundheitsschutzes sowie des Rechts gewerkschaftlicher Organisierung in der gesamten Lieferkette nachweisen müssen. Dazu zählt auch die Rohstoffförderung.

Bislang kommt es in der Computerbranche regelmäßig zur Verletzung grundlegender Arbeitsrechte, und ein glaubwürdiger Nachweis für faire Produktionsbedingungen kann derzeit von keinem der Anbieter geliefert werden. Daher ist faire Computerbeschaffung ein mittelfristiger Prozess, bei dem schrittweise verbindlichere Kriterien und Nachweise eingeführt werden. Praxistauglich sind derzeit unter anderem der Nachweis über die unabhängige Überprüfung unternehmenseigener Verhaltenkodizes durch Arbeitsrechtsorganisationen sowie die Aufklärung der Beschäftigten über ihre Rechte. Schritt für Schritt können diese Kriterien zu einer Standardanforderung gemacht und durch »härtere« Nachweise erweitert werden. Setzt sich dieser Ansatz in der Praxis durch, bringt das Nicht-Einhalten der Standards einen empfindlichen ökonomischen Verlust durch den Wegfall öffentlicher Aufträge mit sich.

In der Schweiz unterzeichneten sechs Städte bereits eine öffentliche Erklärung, in der sie sich zur Beschaffung gemäß den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichten. In der holländischen Stadt Antwerpen soll demnächst eine erste IT-Ausschreibung soziale Kriterien beinhalten, und auch in Deutschland werden entsprechende Initiativen vorbereitet. Die Chancen stehen gut, dass Computer aus menschenverachtenden High-Tech Sweatshops in öffentlichen Einrichtungen bald keine Chance mehr haben!


Florian Butollo

Der Autor ist Mitarbeiter von Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung (WEED)

 

Aktionsplan für sozial-ökologische Beschaffung vonnöten!


Nach einem zähen Prozess einigte sich der Bundestag kurz vor der Weihnachtspause auf das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts. Damit wurden nach jahrelanger Verzögerung endlich EU-Vorgaben umgesetzt. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe können jetzt "zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen".

Das Bundeswirtschaftsministerium und die CDU-Bundestagsfraktion hatten soziale und ökologische Kriterien lange als "vergabefremd" abgelehnt. Breiter Druck, nicht nur von NGOs und Gewerkschaften, sondern auch durch einen fraktionsübergreifenden Antrag des Bayerischen Landtags, haben letztlich diese Blockade geknackt.

Mitte Februar beschloss auch der Bundesrat das neue Vergaberecht. Jetzt beginnt jedoch die eigentliche Arbeit. Durch die "kann"-Bestimmung ist sozial-ökologische Beschaffung möglich, aber noch längst nicht gesichert. Dies wird nach Ansicht des bundesweiten Netzwerks CorA der Einkaufsverantwortung des Staates bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht gerecht. Die Regierung sollte sich jetzt klare Ziele setzen und mit einem "Aktionsplan für sozial-ökologische Beschaffung" die Umsetzung vorantreiben. Damit  würde sie unter anderem auch ein Signal an die IT-Industrie senden: Es gibt schon alleine durch die öffentliche Hand einen großen Markt für den öko-fairen Computer - jetzt muss er nur noch angeboten werden!

Cornelia Heydenreich

 

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