Ernährungssicherheit in der WTO
Ernährungssicherheit in der WTO
Das Scheitern der Ministerkonferenz in Seattle Ende 1999 scheint erste Auswirkungen bei den laufenden Verhandlungen der Welthandelsorganisation WTO zu zeigen. Obwohl das Ziel der Industriestaaten, eine neue umfassende Liberalisierungsrunde für den Welthandel zu starten, gescheitert ist, wird über die Handelsregeln für landwirtschaftliche Produkte im Agrarabkommen weiter verhandelt. Dies wurde schon bei Abschluß des Agrarabkommens ebenso festgelegt wie die Ziele der Verhandlungen: Die weitere Senkung der Schutz- und Stützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft hin zu einem "gerechten und marktorientierten" Weltagrarhandelssystem. Die Regeln des bestehenden Agrarabkommens sind durch die Interessenlage der großen Industrienationen geprägt, die die Verhandlungen in der Uruguay-Runde praktisch unter sich geführt haben. Diese Unausgewogenheit spiegelt sich in jeder der Bestimmungen zu Exportsubventionen, Marktzugang und nationaler Stützung landwirtschaftlicher Produktion wider.
Entwicklungsländer erheben ihre Stimme...
Bei den seit Frühjahr letzten Jahres laufenden Verhandlungen in Genf zeigt sich ein neues Bild: zahlreiche Entwicklungsländer beteiligen sich aktiv an den Diskussionen und bringen eigene Verhandlungsvorschläge ein. Von den 36 bislang vorliegenden Verhandlungsvorschlägen stammen 15 von Entwicklungsländern, weitere vier von der Cairns-Gruppe, der an einer umfassenden Liberalisierung interessierten Staaten, in der Entwicklungsländer die Mehrheit stellen, und an Einfluss gewinnen. Insgesamt sind über 30 Entwicklungsländer an den zum Teil kollektiven Verhandlungsvorschlägen beteiligt. Dabei stehen nicht mehr nur die traditionellen Forderungen der Cairns-Länder nach Liberalisierung, Marktöffnung und Abbau der Unterstützung in Industrieländern im Vordergrund. Staaten wie Indien, Pakistan, Simbabwe, Kenia , Nicaragua und die Dominikanische Republik fordern Spielräume für eigene Agrarpolitik:
- Sie machen die weitere Öffnung ihrer Märkte für Produkte aus Industrieländern von einem substanziellen Subventionsabbau dort abhängig.
- Maßnahmen, die die Produktion von Grundnahrungsmitteln für den Inlandsmarkt fördern und der Ernährungssicherheit dienen, sollen von Reduzierungsverpflichtungen ausgenommen werden, auch wenn sie "handelsverzerrende" Wirkungen haben. Die Sonderrechte für Entwicklungsländer zur Unterstützung sollen in einer "Food-security" oder "Development"-box zusammengefasst werden.
...und Industrieländer zeigen erste Reaktionen
Es erscheint überraschend, dass auch EU, USA und die bislang auf vollständige Liberalisierung abzielende Cairns-Gruppe in ihren Verhandlungspositionen Vorschläge vertreten, die ebenfalls zusätzliche Rechte der Entwicklungsländer zur Förderung der Ernährungssicherheit enthalten. Im Falle der Cairns-Gruppe ist dies dadurch zu erklären, dass die Mitglieder an Gewicht gewinnen, deren Landwirtschaft nicht ausschließlich auf Export ausgerichtet ist;diese sind bei wichtigen Agrargütern Netto-Importeure und haben Probleme mit der Ernährungssicherheit (Indonesien, Philippinen). EU und USA sind dagegen darum bemüht, als "vertrauensbildende" Maßnahme Forderungen wichtiger Entwicklungsländer entgegen zu kommen. Den Entwicklungsländern zusätzliche Rechte bei der Unterstützung (benachteiligter Sektoren) ihrer Landwirtschaft einzuräumen, ist ein relativ "preiswerter" Weg, dies zu tun. Der politische Druck, den NRO in vielen Industrieländern aufgebaut haben, um Ernährungssicherheit in der WTO zu verankern, und deren Forderungen denen der Entwicklungsländer stark ähneln, hat sicherlich zur Positionsänderung beigetragen. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen stellen sich für NRO in Nord und Süd noch schwierige Aufgaben:
Ein erster Schritt - aber viele müssen folgen
Die Erfahrung hat hinreichend gezeigt, dass Regierungen in Entwicklungsländern ihren (agrar-) politischen Spielraum nicht immer in den Dienst von KleinbäuerInnen stellen. Es wäre von daher wünschenswert, nur solche Unterstützungsmaßnahmen zuzulassen, die besonders benachteiligten Produzenten zu Gute kommen, wie das bei den Ausnahmeregeln für interne Unterstützung im bestehenden Abkommen bereits vorgesehen ist. Auf der anderen Seite überfordert eine allzu strikte Konditionierung die administrativen Kapazitäten vieler Entwicklungsländer, sinnvolle Maßnahmen WTO-konform durchzuführen. Darüber hinaus erhalten im Zweifelsfall die Streitschlichtungsgremien der WTO die Definitionsmacht, ob eine Maßnahme den Zielen von Ernährungssicherheit und Agrarentwicklung dient. Die Tatsache, dass wichtige Industrieländer erstmals Bewegung gezeigt haben, bedeutet bestenfalls den Beginn eines Prozesses in Richtung eines grundlegend reformierten Agrarhandelsregimes.
Tobias Reichert