Aktuelles zum Thema
Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Windenergie Offshore bis zum Jahr 2045 auf 70 GW auszubauen. Dieses Ziel polarisiert. Windenergie Offshore weist einerseits eine hohe Volllaststundenzahl auf und kann so einen verlässlichen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. Andererseits erhöht der Ausbau von 70 GW Windenergie Offshore mit hoher Wahrscheinlichkeit den Netzausbaubedarf, wirft Fragen des Meeresschutzes auf und bringt Herausforderungen wie die zeitnahe Verfügbarkeit von Ressourcen mit sich.
Germanwatch begrüßt die Zielankündigungen in dem EU-Kommissionsentwurf zum Energiepaket "REPowerEU", sieht allerdings große Fragezeichen bei der Finanzierung. „Die gesetzten Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz sind ein großer Schritt nach vorn“, sagt Lutz Weischer, Leiter des Berliner Büros von Germanwatch. „Bei der Finanzierung sehen wir derzeit jedoch die Achillesferse des Plans. Die bereits jetzt dünne finanzielle Decke beim Fit-for-55-Paket kann nicht unendlich gedehnt werden, um Investitionslücken notdürftig zu flicken."
Mit der heutigen Abstimmung im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments zu zentralen Themen des Fit-for-55-Pakets wurde laut Germanwatch zwar die Ambition des Emissionshandels erhöht, andererseits das Verursacherprinzip aber zu wenig gestärkt. „Das Erreichen der europäischen Klimaziele ist mit diesem Kompromiss nicht abgesichert. Nun ist es wichtiger denn je, dass die Mitgliedstaaten bei Verkehr und Gebäuden mehr Verantwortung für ihre Klimaziele übernehmen“, so Anne Gläser, Referentin für CO2-Preise bei Germanwatch. Die abschließende Abstimmung im Plenum des Parlaments Anfang Juni dürfe keinesfalls hinter den heutigen Kompromiss zurückfallen.
Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch begrüßt, dass die von der EU-Kommission im Rahmen des Fit-for-55-Pakets vorgeschlagenen höheren 2030-Ziele für die Mitgliedsstaaten in den Sektoren Landwirtschaft, Verkehr, Abfallwirtschaft und Gebäude vom Umweltausschuss des Europaparlaments mitgetragen werden. Germanwatch bemängelt jedoch ein Versäumnis: Der Ausschuss hat in der Klimaschutzverordnung auf die Verpflichtung verzichtet, dass jeder EU-Staat ein alle Sektoren umfassendes Ziel für Klimaneutralität für möglichst vor 2050 und einen Pfad dorthin festlegen muss.
Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung zu den beschleunigten Genehmigungsverfahren von LNG-Terminals geht laut Ansicht von Germanwatch, DNR, BUND, DUH, Greenpeace, NABU und WWF am eigentlichen Ziel vorbei. Für eine bedarfsorientierte Reaktion auf den Gasnotstand muss die Anzahl der im Gesetzesentwurf geplanten Flüssiggas-Terminals deutlich reduziert und die maximale Nutzungsdauer den Klimaschutzzielen angepasst werden. Das gilt umso mehr für die im Entwurf enthaltenen stationären Terminals. Die angedachte Laufzeit mit Erdgas bis 2043 kollidiert dabei auch mit den Ambitionen zur Beschleunigung des grünen Wasserstoffhochlaufs. Ein regelmäßiges Monitoring der Entwicklungen im Wasserstoff-Sektor soll die Umstellung der Terminals von Flüssiggas auf Wasserstoff bzw. Ammoniak begleiten und bis spätestens 2030 ermöglichen. In Anbetracht der Klimaschädlichkeit von LNG und dem drohenden Aufbau von Überkapazitäten fordern Germanwatch und die weiteren Umweltverbände gemeinsam in einem offenen Brief eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes.
Vor den für das Erreichen der europäischen Klimaziele wegweisenden Abstimmungen im Umweltausschuss des Europaparlaments am Montag und Dienstag fordert die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch die Fraktionen im Parlament dazu auf, sich aufeinander zu zu bewegen. „Eine mutige Reform des Emissionshandels ist eine Grundvoraussetzung für das Erreichen der Klimaziele“, betont Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch. „Dafür muss der Vorschlag der EU-Kommission vom Parlament in zentralen Punkten nachgebessert werden.“
Vor einem Jahr, am 29. April 2021, gab das Bundesverfassungsgericht einen bahnbrechenden Beschluss bekannt: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Auslöser der Entscheidung waren mehre Klimaklagen, darunter eine Verfassungsbeschwerde von neun jungen Menschen, die auf ihr Recht auf Zukunft geklagt hatten. Das Gericht gab den Jugendlichen Recht und erklärte das damalige Klimaschutzgesetz als teilweise verfassungswidrig. Germanwatch hat die Verfassungsbeschwerde der Jugendlichen unterstützt. Im Interview mit Christoph Bals, dem Politischen Geschäftsführer, blicken wir auf die historische Entscheidung und das erste Jahr der politischen Umsetzung zurück.
Einen Emissionshandel kennen wir in der EU schon für die Bereiche Strom, Flugverkehr und Industrie. Seit 2005 ist dieses System, bei dem Unternehmen untereinander eine immer knapper werdende Anzahl an CO2-Zertifikaten handeln, in diesen Sektoren das zentrale Politikinstrument, um einen Rückgang der CO2-Emissionen zu erreichen. Letzten Sommer schlug die Europäische Kommission dann vor, auch für die Sektoren Verkehr und Gebäudewärme ein – zweites, zusätzliches – europäisches Emissionshandelssystem einzuführen. Dieser Vorschlag wird derzeit kontrovers im Europäischen Parlament und in den Mitgliedstaaten diskutiert.