Wer schützt die globalen öffentlichen Güter?
Wer schützt die globalen öffentlichen Güter?
Der Abschlussbericht mündet in 200 z.T. detaillierte Empfehlungen. Diese lassen sich einteilen in Empfehlungen, die generell auf die Veränderung von Rahmenregeln global wirksamer Institutionen zielen, solche die speziell mehr Chancengleichheit für Entwicklungsländer anstreben, die Kriterien für global wirksame Umwelt- Sozial- und Verbraucherstandards definieren und die Verhaltenskodizes für Unternehmen betreffen. Die Rolle der Zivilgesellschaft wird immer wieder betont, bleibt aber hinter Beschlüssen der UN (Aarhus-Konvention) und der ILO sowie Gepflogenheiten in den USA zurück. In Deutschland besteht gemessen an internationalen Transparenzstandards („Freedom of Information Act“ der USA, Aarhus-Konvention) ein Defizit.
Unter der Überschrift „Nachhaltiges Investment unterstützen” heißt es: „Für Investitionen, die nicht nur privatwirtschaftlichen sondern auch ökologisch nachhaltigen und/oder sozialen Zielen folgen („nachhaltiges“ oder „ethisches“ Investment), sollen Transparenzkriterien entwickelt werden. Eine regelmäßige Berichtspflicht aller Anlageformen über die Beachtung dieser Kriterien ist anzustreben. Bei der staatlichen Förderung von Investitionen, von Altersvorsorge oder von anderen Förderungsobjekten sollen Nachhaltigkeitskriterien angelegt werden.”
Jetzt gilt es diese Empfehlungen bekannt zu machen, in die tägliche politische Arbeit einzubringen und sowohl bei politischen als auch bei Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.
Der nächste Bundestag entscheidet über die Fortsetzung der Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft“. Am Ergebnis von Johannesburg wird die zukünftige Kommissionsarbeit anknüpfen müssen.
Michael Baumann, Stefan Rostock