10 Millionen Tonnen CO2-Emissionen weniger bis 2005
10 Millionen Tonnen CO2-Emissionen weniger bis 2005
Am 9. November 2000 unterzeichneten die Bundesregierung und Vertreter der Wirtschaft eine verschärfte Vereinbarung zur Klimavorsorge. Die Vereinbarung ist Bestandteil der im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedeten nationalen Klimastrategie und soll helfen, das nationale Klimaschutzziel bis 2005 wie auch die im Kyoto-Protokoll eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Darin verzichtet die Bundesregierung auf zusätzliches Ordnungsrecht, solange diese Vereinbarung erfolgreich umgesetzt und weiterentwickelt wird.
GERMANWATCH dokumentiert Auszüge aus der Vereinbarung im Wortlaut.
Die deutsche Wirtschaft hat im Jahre 1995 nach intensiven Verhandlungen mit der Bundesregierung eine Erklärung zur Klimavorsorge abgegeben. Bereits ein Jahr später wurde die Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge aktualisiert, präzisiert und erweitert. Gegenwärtig wird sie unter Federführung des BDI von fünf Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und 14 Verbänden des Produzierenden Gewerbes getragen. Die deutsche Wirtschaft hat sich in ihrer Selbstverpflichtung das Ziel gesetzt, freiwillig besondere Anstrengungen zu unternehmen, um die spezifischen CO2-Emissionen [Anm. d. Red.: CO2-Emissionen pro Outputeinheit] bzw. den spezifischen Energieverbrauch bis zum Jahre 2005 gegenüber 1990 um 20 % zu mindern.
Dabei haben sich die Beteiligten darauf verständigt, die bisherigen einseitigen Erklärungen auf eine gemeinsame Basis zu stellen und damit auch die beiderseitige Verbindlichkeit der Zusagen zu unterstreichen.
Die deutsche Wirtschaft leistet seit Abgabe ihrer Klimaschutzerklärung einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung.
Mit den von der Bundesregierung, den Landesregierungen, auf kommunaler Ebene, von der deutschen Wirtschaft sowie von den sonstigen gesellschaftlichen Gruppen bislang beschlossenen und bereits umgesetzten Maßnahmen werden die genannten Ziele nicht erreicht. Deshalb sind weitere gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unabdingbar.
Spezifische Emissionen um 35 Prozent bis 2012 senken
Die deutsche Wirtschaft erneuert und bekräftigt ihre Zusage, weiterhin besondere Anstrengungen zu unternehmen, ihre spezifischen CO2-Emissionen sowie die Emissionen weiterer Treibhausgase zu verringern. Mit Blick auf die Zielsetzung des Kyoto-Protokolls erweitert die Wirtschaft ihre Zusage und erklärt ihre Bereitschaft, im Sinne dieser Vereinbarung ihre spezifischen Emissionen über alle sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, SF6, HFKW und FKW) insgesamt um 35 % bis 2012 im Vergleich zu 1990 zu verringern. In diesem Zusammenhang sagt die deutsche Wirtschaft zu, im Zeitraum bis 2005 zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um eine spezifische CO2-Minderung von 28 % im Vergleich zu 1990 zu erreichen.Bundesregierung verzichtet auf verbindliches Energieaudit
Die Bundesregierung begrüßt die erweiterte und aktualisierte Erklärung der deutschen Wirtschaft für 2005 und 2012. Sie geht davon aus, dass damit die Emissionsvolumina im Jahre 2005 um zusätzlich 10 Mio. t CO2 und im Jahre 2012 nochmals um zusätzlich 10 Mio. t CO2-Äquivalente gegenüber der bisherigen Selbstverpflichtungserklärung gesenkt werden können. Die Bundesregierung ist bereit, auf zusätzliches Ordnungsrecht zu verzichten, solange die Vereinbarung erfolgreich umgesetzt und gemeinsam weiterentwickelt wird. In diesem Zusammenhang wird sie auf die Einführung eines verbindlichen Energieaudits verzichten.Im Hinblick auf steuerliche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits beim Einstieg in die ökologische Steuerreform die Anstrengungen der Wirtschaft zur Klimavorsorge berücksichtigt. Sie wird sich dafür einsetzen, dass der an der Vereinbarung teilnehmenden Wirtschaft auch bei Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform im internationalen Vergleich keine Wettbewerbsnachteile entstehen und u.a. auch angesichts der ausstehenden europäischen Harmonisierung der Energiebesteuerung die Nettobelastung der Unternehmen einen tragbaren Selbstbehalt nicht übersteigt.
Im Sinne einer Verbreiterung der Basis für die Vereinbarung zur Klimavorsorge werden sich Bundesregierung und die beteiligten Verbände der deutschen Wirtschaft dafür einsetzen, dass weitere Wirtschaftszweige dieser Vereinbarung beitreten.